Projektarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,5, Duale Hochschule Baden-Württemberg, Villingen-Schwenningen, früher: Berufsakademie Villingen-Schwenningen, Sprache: Deutsch, Abstract: § 10 EStG regelt die Abzugsfähigkeit von Sonderausgaben bei der Ermittlung der Einkommensteuer. Immer wieder gibt die Beschränkung des Sonderausgabenabzugs Anlass für Kritik. Zu dem Streitthema der Verfassungswidrigkeit der Beschränkung des Sonderausgabenabzugs von Krankenversicherungsbeiträgen aus dem Jahr 1997 fällte das BVerfG am 13.02.2008 ein Urteil. Die Beschränkung des Sonderausgabenabzugs von Krankenversicherungsbeiträgen gem. § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG (alte Fassung)wurde als mit dem Grundgesetz unvereinbar erklärt, da das Prinzip der Steuerfreiheit des Existenzminimums nicht gewährleistet war. Der Gesetzgeber wurde vom BVerfG verpflichtet, bis spätestens mit Wirkung zum 01.01.2010 eine Neuregelung zu verabschieden. Mit dem Gesetz zur verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen vom 16.07.2009, auch Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung genannt, kam der Gesetzgeber seiner Pflicht nach. Dennoch ist auch die Neufassung des Gesetzestextes durch das BürgerEntlG nicht ohne Kritikpunkte. Die Neufassung des § 10 Abs. 1 Nr. 3 und Nr. 3a EStG i. V. m. § 10 Abs. 4 Satz 4 EStG stellt insbesondere die Frage nach der Rechtmäßigkeit des Ausschlusses der Abzugsfähigkeit der übrigen Vorsorgeaufwendungen, soweit die Beiträge zur Basiskranken- und -pflegeversicherung bereits den Höchstbetrag übersteigen. Die vorliegende Arbeit zeigt zunächst die aktuelle Rechtslage, sowie die damit zusammenhängenden Kritikpunkte auf. Die Neufassung des Gesetzestextes durch das BürgerEntlG wird zudem einer Rechtmäßigkeitsprüfung unterzogen. Unabhängig von dem Ergebnis der Rechtmäßigkeitsprüfung soll der Leser auch einen Einblick in Gestaltungsmöglichkeiten erhalten, wie bei derzeitiger Rechtslage ein höchst möglicher Sonderausgabenabzug erreicht werden kann.
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