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Diplomarbeit aus dem Jahr 1997 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 2, Helmut-Schmidt-Universität - Universität der Bundeswehr Hamburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Vor dem Hintergrund der Globalisierung der Märkte, dem Wegfall der wirtschaftlichen Grenzen zwischen den Staaten gewinnt die grenzüberschreitende Betätigung und internationale Ausrichtung der Unternehmensstrukturen immer mehr an Bedeutung. Die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU), insbesondere der Rat der EU richten ihre Aktivitäten zielgerichtet an der Schaffung eines gemeinsamen Binnenmarktes…mehr

Produktbeschreibung
Diplomarbeit aus dem Jahr 1997 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 2, Helmut-Schmidt-Universität - Universität der Bundeswehr Hamburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Vor dem Hintergrund der Globalisierung der Märkte, dem Wegfall der wirtschaftlichen Grenzen zwischen den Staaten gewinnt die grenzüberschreitende Betätigung und internationale Ausrichtung der Unternehmensstrukturen immer mehr an Bedeutung. Die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU), insbesondere der Rat der EU richten ihre Aktivitäten zielgerichtet an der Schaffung eines gemeinsamen Binnenmarktes aus. Diesen existenten Gegebenheiten müssen sich sowohl die Betriebswirtschaften als auch die Gesetzgebungen der Domizilstaaten anpassen, aktiv wirken, positive Tendenzen fördern und maßvoll (!) lenkende Restriktionen schaffen. Das internationale Steuerrecht hat sich dadurch verändert, Regelungsbereiche wurden entweder geschaffen oder erweitert. Der internationalen betriebswirtschaftlichen Steuerlehre stellen sich neue Aufgaben(1) bezüglich der Steuerplanung und der Lösung unternehmensrelevanter Probleme. Zur Durchführung der Auslandsaktivitäten steht den Betriebswirtschaften eine Vielzahl von Formen (beispielsweise Direktgeschäfte, Betriebsstättenerrichtung oder Beteiligungen an rechtlich selbständigen Organisationseinheiten) zur Verfügung. Gesellschaftsrechtliche Verbindungen zwischen einem nationalen Unternehmen und mindestens einem im Ausland domizilierenden und rechtlich selbständigen Beteiligungsunternehmen (bzw. vice versa) werden als internationaler Konzern bezeichnet.(2) Der wirtschaftlichen Einheit Konzern steht die steuerrechtliche Eigenständigkeit der einzelnen Konzernunternehmen gegenüber. Ergebnis dieses Trennungsprinzipes ist die Anerkennung schuldrechtlicher Kontrakte innerhalb des Verbundes, d. h. Leistungsbeziehungen und rechtsgeschäftlicher [...] 1 Neue Aufgaben in diesem Sinne bedeutet keinesfalls die Abkehr von der umfassenden Funktion der internationalen betriebswirtschaftlichen Steuerlehre nach Kleineidam. Vgl. hierzu Kleineidam, Hans-Jochen, Zur Weiterentwicklung der betriebswirtschaftlichen Steuerlehre, in: ZfB, 40. Jg., 1970, S. 112 f. Es kommt hier auf die Betonung der Notwendigkeit einer flexiblen Anpassung mit Blick auf Veränderungen politischer und steuerrechtlicher Natur an. 2 Eine umfassende Charakterisierung des Begriffes findet sich in: Kuebert, Jan, Verrechnungspreise im internationalen Lizenzgeschäft: Grundlagen der Ermittlung steuerlich angemessener Lizenzgebühren bei Verträgen zwischen international verbundenen Unternehmen und Entwicklung eines ganzheitli-chen Preisermittlungsmodells, Bielefeld 1995, S. 59 ff.