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Diplomarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 2,7, Universität Leipzig, Sprache: Deutsch, Abstract: Betriebswirtschaftlich gesehen, erfordern Verluste eines Unternehmens zunächst eine Analyse der Ursachen. Insoweit ist besonders danach zu unterscheiden, ob Verluste das Ergebnis betrieblicher Anlaufmaßnahmen sind, die auf einer vorübergehenden Ertragsschwäche beruhen oder eine strukturelle Unternehmenskrise indizieren. Verluste sind jedoch auch in die Steuerplanung einzubeziehen. So können z.B. absehbare Anlaufverluste Eingang in die…mehr

Produktbeschreibung
Diplomarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 2,7, Universität Leipzig, Sprache: Deutsch, Abstract: Betriebswirtschaftlich gesehen, erfordern Verluste eines Unternehmens zunächst eine Analyse der Ursachen. Insoweit ist besonders danach zu unterscheiden, ob Verluste das Ergebnis betrieblicher Anlaufmaßnahmen sind, die auf einer vorübergehenden Ertragsschwäche beruhen oder eine strukturelle Unternehmenskrise indizieren. Verluste sind jedoch auch in die Steuerplanung einzubeziehen. So können z.B. absehbare Anlaufverluste Eingang in die Rechtsformwahlentscheidung finden. In vielen Fällen ist der Steuerpflichtige oder sein Berater allerdings mit der Situation konfrontiert, dass ein Unternehmen in der Vergangenheit Verluste erzielt hat. Die Gestaltungsaufgabe besteht dann darin, diese Verluste zu verwerten, indem gegenwärtig oder künftig zu zahlende Steuern gemindert oder in der Vergangenheit gezahlte Steuern zur Erstattung gebracht werden. Insbesondere die zeitliche Komponente, die unter Zins- und Liquiditätsaspekten bedeutsam ist, wird häufig vernachlässigt. Die Verrechnung steuerlicher Verluste sollte möglichst früh, möglichst vollständig und möglichst wirkungsvoll erfolgen. Für nach internationalen Rechnungslegungsgrundsätzen bilanzierende Unternehmen ist darüber hinaus die wahrscheinlich zukünftige Nutzung von Verlust-vorträgen Voraussetzung für die Aktivierung eines Tax Assets. Die Neufassungen des § 10d Abs. 2 EStG und des § 10a GewStG haben eine zeitnahe und vollständige Verlustberücksichtigung erheblich eingeschränkt. Aufgabe der Steuerplanung ist daher die Aufdeckung steuerlicher Gestaltungsmöglichkeiten, um erwartete oder bereits bestehende steuerliche Verluste zur Verrechnung zu bringen. Aus den sich bietenden Möglichkeiten sind entsprechende Verlustverwertungsstrategien zu entwickeln. Titel und Gegenstand dieser Arbeit ist die Analyse der Verlustberücksichtigung auf der Ebene des Steuersubjekts. Das Thema behandelt damit lediglich einen Ausschnitt steuerlicher Verlustverwertungsstrategien. Untersucht werden soll, ob und in welchem Umfang ohnehin steuerpflichtiges Besteuerungssubstrat anderer Steuersubjekte als Verlustverrechnungspotential genutzt werden kann. Analysiert werden die Möglichkeiten der Verlustberücksichtigung durch Zurechnung fremden Einkommens im Wege der Begründung einer Organschaft sowie durch die Zusammenführung von Gewinn- und Verlustquellen im Rahmen der Gesamtrechtsnachfolge durch Verschmelzung und Spaltung. [...]