Bachelorarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Geowissenschaften / Geographie - Sonstiges, Note: 1,8, Ruhr-Universität Bochum (Geographisches Institut), Sprache: Deutsch, Abstract: Seit Juni 2002 gibt es die „Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bewertung und die Bekämpfung von Umgebungslärm“ (kurz: EU-Umgebungslärmrichtlinie). Umgebungslärm wird dabei definiert als „unerwünschte oder gesundheitsschädliche Geräusche im Freien, die durch Aktivitäten von Menschen verursacht werden, einschließlich Lärm, der von Verkehrsmitteln sowie Geländen für industrielle Tätigkeiten ausgeht.“ In allen Mitgliedsstaaten der EU muss die Umsetzung der Richtlinie nach dem Zeitplan in Tabelle 1 erfolgen.