Studienarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Philosophie - Praktische (Ethik, Ästhetik, Kultur, Natur, Recht, ...), Note: 1,7, Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald (Institut für Philosophie), Sprache: Deutsch, Abstract: Die Existenz der Menschenrechte ist weitgehend anerkannt, trotzdem bedarf es einer Legitimation. Eine bestimmte Zuordnung zu einer Kultur würde die universale Gültigkeit gefährden. Denn oft werden die Menschenrechte lediglich der abendländischen Kultur zugewiesen, was aber nicht Ziel der Universalität ist. „Wenn die Menschenrechte ihren Namen verdienen, dann erheben sie den größeren Anspruch, weder aufs Abendland noch auf dessen Neuzeit festgelegt zu sein.“ Zwar besteht ein Bezug zum Abendland hinsichtlich der Entstehungsbedingungen, jedoch sollen diese für die Legitimation außer Betracht gelassen werden. Allein weil der Mensch ein Mensch ist, soll er jene Rechte beanspruchen. Somit soll die Legitimation kulturungebunden erfolgen. In diesem Zusammenhang fordert Höffe: „[…] dann bedarf es statt einer einseitigen Belehrung der anderen eines interkulturellen Gesprächs.“ Menschenrechte sind nicht mit Grundrechten gleichzusetzen. Letztere bezeichnen die grundsätzlichen Rechte, die ein Mensch als Mitglied eines Staates erhält. Menschenrechte hingegen sind vollkommen unabhängig von Staat und Kultur. Diese werden von den Menschen als Menschen gegenseitig gefordert und eingeräumt. Trotzdem besteht eine Verbindung zum Staat, denn dessen Aufgabe ist es, bei der Gewährleistung der Menschenrechte mitzuwirken. Höffe beschreibt die Menschenrechte als: „[…] universal gültige Bedingungen menschlichen Zusammenlebens […], natürliche, unveräußerliche und unverletzliche Rechte des Menschen als Menschen.“. Eine wichtige Rolle spielen außerdem die Anfangsbedingungen, welche den Mensch ausmachen. Dies sind die angeborenen, transzendentalen Interessen als wesentliche Kennzeichen eines Menschen. Die Durchsetzung dieser Interessen bringt gegenseitige Rechte und Pflichten mit sich. Dadurch entstehen Wechselseitigkeiten, die einen transzendentalen Tausch erforderlich machen.