Studienarbeit aus dem Jahr 2001 im Fachbereich Führung und Personal - Sonstiges, Note: 2,0, Hochschule Pforzheim (FB Betriebswirtschaft), Sprache: Deutsch, Abstract: Einleitung Das Arbeitszeugnis kann zu den ausschlaggebenden Faktoren bei der Personalbeschaffung zählen. Neben dem Bewerbungsschreiben und dem Lebenslauf ist es ein wichtiges Kriterium für die Entscheidung, ob ein Bewerber zum Vorstellungsgespräch eingeladen wird. Ihm entnimmt der Arbeitgeber die Stärken und Schwächen des Bewerbers bei seinen bisherigen Tätigkeiten. Hierbei kann der Arbeitgeber auch in gewissem Rahmen erkennen, in welchem Umfang der Bewerber dem Anforderungsprofil entspricht, das für die zu besetzende Position erforderlich ist. Da das Arbeitszeugnis je nach dem, wie es interpretiert wird, demnach über den ersten Erfolg oder Mißerfolg einer Bewerbung entscheiden kann, und es somit das Grundrecht der Berufsfreiheit ("freie Wahl der Arbeitsstätte") (1) tangiert, ist der Zeugnisaussteller an gewisse Pflichten gebunden. Dies sind die Wahrheitspflicht und die Wohlwollenspflicht (2). Diese beiden Pflichten bilden zusammen mit der Vollständigkeit und der Individualität die vier Grundsätze der Zeugniserstellung (3) [...] ______ 1 vgl. Art. 12 GG 2 vgl. Weuster/Kersten, 1991, S. 16-21 3 vgl. URL 4: Rühle, 26.11.01