Studienarbeit aus dem Jahr 2016 im Fachbereich Gesundheit - Sonstiges, Note: 2,0, Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover, Veranstaltung: Gesundheitspolitik und –systemvergleich, Sprache: Deutsch, Abstract: „Wettbewerb ist die Folge von Wahlmöglichkeiten.“ (Jacobs, Klauber, Leinert, 2006) Die Voraussetzung für einen Wettbewerb unter den gesetzlichen Krankenkassen (GKV) wurde durch die Einführung der Kassenwahlfreiheit im Jahre 1996 geschaffen. Bis dahin waren viele Krankenkassen auf Grund der gesetzlich geregelten Zuweisung von Mitgliedern nicht auf die Gewinnung von Versicherten angewiesen. Deshalb führten nur die wenigsten Krankenkassen ein systematisches Marketing durch. Die Kassenwahlfreiheit macht die Versicherten in Kombination mit dem Kontrahierungszwang zu einem „souveränen Konsumenten“, der die Möglichkeit hat, bei Unzufriedenheit die GKV zu wechseln. Der Paradigmenwechsel hin zu mehr Wettbewerb zwingt die gesetzlichen Krankenkassen auf dem stagnierenden GKV-Markt um Versicherte zu werben. Voraussetzung für einen Kassenwettbewerb ist, dass die Risikoselektion unterbunden wird. Dies ist das zentrale Ziel des morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs (Morbi-RSA), der den Wettbewerb auf die Qualität und Effizienz der medizinischen Versorgung lenken soll.