Diplomarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 1,3, Otto-Friedrich-Universität Bamberg, Veranstaltung: Arbeits- und Sozialrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Am 18.08.2006 ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft getreten. Es ist das Ergebnis der Transformation von vier Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft durch den deutschen Gesetzgeber. Diese Richtlinien verpflichteten die Bundesrepublik Deutschland dazu, den in ihnen enthaltenen Grundsatz der Gleichbehandlung und des Schutzes aller Menschen vor Diskriminierungen in ein nationales Gesetz umzusetzen, insbesondere im Bereich Beschäftigung und Beruf. Durch das AGG sind die Vorgaben der Richtlinien zum Schutz vor Benachteiligungen und Diskriminierungen im Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer einheitlich und zusammenfassend verwirklicht worden. Für einen Arbeitgeber, der Arbeitnehmer beschäftigt und neue Arbeitnehmer einstellen möchte, ist es überaus wichtig, die aktuellen Gesetze zu kennen und auf dieser Grundlage sichere und richtige Entscheidungen zu treffen. Aufgabe dieser Arbeit soll es daher sein, dem Leser einen Überblick über die durch das AGG bedingten Auswirkungen auf die betriebliche Praxis, insbesondere bei Einstellung und Vertragsabschluss, zu verschaffen. Da die Vorgaben durch den Gesetzestext sehr allgemein gehalten sind, ist es notwendig, die wichtigsten und wesentlichsten Begriffe des AGG näher zu erläutern und aufzuzeigen, welche Bedeutung sie haben. Im ersten Teil der Arbeit werden deshalb neben dem Anwendungsbereich des Gesetzes, seine Grundbegriffe erklärt und genauer dargestellt, an welche Merkmale das Gesetz anknüpft und welche Formen von Benachteiligungen verboten sind. Dies ist auch nötig, da die im Gesetz enthaltenen Begriffe immer wieder herangezogen werden müssen.
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