Akademische Arbeit aus dem Jahr 2016 im Fachbereich VWL - Finanzwissenschaft, Note: 1,7, Hochschule Deggendorf, Sprache: Deutsch, Abstract: In der Arbeit werden die wesentlichen Eigenkapital- und Liquiditätsregelungen nach Basel III erläutert. Die Eigenkapitalrichtlinie Basel III wurde 2010 vom Basler Ausschuss für Bankenaufsicht beschlossen. Im Ausschuss sitzen sowohl Mitglieder der Notenbanken als auch Bankaufseher aus 27 Ländern. Ziel des Ausschusses war es, die Widerstandsfähigkeit des kompletten Bankensektors gegenüber Stresssituationen im Bereich der Finanzdienstleistungen signifikant zu erhöhen. Diese Entscheidung fiel, nachdem im Jahr 2007 während der weltweiten Finanzkrise klar wurde, dass das vorhandene Eigenkapital im Verhältnis zu den Risiken meist nicht ausreichte und daher führende Großbanken von den jeweiligen Staaten gerettet werden mussten. Die bis dahin geltende Eigenkapitalrichtlinie Basel II wurde 2010 im Zuge einer Modifizierung durch Basel III ersetzt. Grundsätzlich regelt Basel III die gleichen Sektionen wie Basel II, jedoch in verschärftem Maße. Vor allem die Eigenkapital- und Liquiditätsanforderungen wurden einer Neuordnung unterzogen. Das Eigenkapital einer Bank setzt sich aus hartem Kernkapital, weichem Kernkapital und Ergänzungskapital zusammen. Das harte Kernkapital dient als Stabilisator in möglichen Krisensituationen und besteht aus mehreren Elementen. Es setzt sich weitgehend zusammen aus Stammaktien, beziehungsweise deren Äquivalent bei Nicht-Aktiengesellschaften, aus Gewinnrücklagen der Bank und aus anderen offenen Rücklagen. Zudem besteht es sowohl aus Aufgeld, das aus der Emission von Stammaktien stammt, als auch aus eingeschränkten Minderheitenanteilen Dritter am harten Kernkapital, vorausgesetzt, diese erfüllen die Anerkennungskriterien. Das weiche Kernkapital setzt sich aus schwächeren Bestandteilen bezüglich der Verlustteilnahme zusammen. Darunter fallen etwa stille Einlagen, falls diese die vorgegebenen Kriterien des weichen Kernkapitals erfüllen, sowie Kapitalinstrumente wie Vorzugsaktien und das Aufgeld, das aus der Emission dieser gewonnen wird. Auch das weiche Kernkapital kann Minderheitenanteile Dritter enthalten, solange die Kriterien zur Anerkennung erfüllt sind. Das Ergänzungskapital ist ebenfalls ein Bestandteil des Eigenkapitals einer Bank und beinhaltet beispielsweise Genussrechte und langfristige Verbindlichkeiten, jedoch wiederum nur, falls diese den entsprechenden aufsichtsrechtlichen Anforderungen genügen.
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