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  • Format: PDF

Diplomarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Medizin - Biomedizinische Technik, Note: sehr gut, Fachhochschule Gießen-Friedberg; Standort Gießen, Sprache: Deutsch, Abstract: Seit einigen Jahren gibt es diverse teleradiologische Projekte. Die fachgerechte Realisierung dieser Projekte ist in manchen Belangen nicht leicht umzusetzen. Der Gesetzgeber hat in den letzten Jahren wichtige Rahmenbedingungen geschaffen, die zu berücksichtigen sind. Vor diesem Hintergrund existieren verschiedene Gesetze, Verordnungen, Normen, Richtlinien und Empfehlungen, die befolgt werden müssen, um Teleradiologie…mehr

Produktbeschreibung
Diplomarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Medizin - Biomedizinische Technik, Note: sehr gut, Fachhochschule Gießen-Friedberg; Standort Gießen, Sprache: Deutsch, Abstract: Seit einigen Jahren gibt es diverse teleradiologische Projekte. Die fachgerechte Realisierung dieser Projekte ist in manchen Belangen nicht leicht umzusetzen. Der Gesetzgeber hat in den letzten Jahren wichtige Rahmenbedingungen geschaffen, die zu berücksichtigen sind. Vor diesem Hintergrund existieren verschiedene Gesetze, Verordnungen, Normen, Richtlinien und Empfehlungen, die befolgt werden müssen, um Teleradiologie vorschriftsmäßig zu betreiben. Am 1. Juli 2002 wurden wesentliche Änderungen bzw. Ergänzungen der Röntgenverordnung (RöV) nach deren Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt vom 21. Juni 2002 (BGBl. I S. 1869) rechtskräftig. Dabei wurden erstmals Regelungen zur Teleradiologie erwähnt. Es wird darin folgende Begriffsdefinition für Teleradiologie genannt: "Untersuchung eines Menschen mit Röntgenstrahlung unter der Verantwortung eines Arztes nach § 24 Abs. 1 Nr. 1 (RöV), der sich nicht am Ort der technischen Durchführung befindet und der mit Hilfe elektronischer Datenübertragung und Telekommunikation insbesondere zur rechtfertigenden Indikation und Befundung unmittelbar mit den Personen am Ort der technischen Durchführung in Verbindung steht." Die genaueren Ausführungen erfolgen in der demnächst erscheinenden Richtlinie Teleradiologie. Anstoß der vorliegenden Arbeit war die praktische Umsetzung einer teleradiologischen Einrichtung nach Röntgenverordnung [1] für die Computertomografie (CT)-Notfallversorgung des Heilig-Geist-Hospitals in Bingen durch die Klinik und Poliklinik für Radiologie der Johannes-Gutenberg Universität in Mainz. Die resultierenden Bilder werden dabei unmittelbar via Datenfernübertragung an die Uniklinik Mainz verschickt. Während der gesamten Untersuchung besteht eine telefonische Verbindung zwischen dem Teleradiologen an der Uniklinik Mainz einerseits und dem medizinisch-technischen (Radiologie-) Assistenten (MT(R)A) sowie dem Arzt am Untersuchungsort des Patienten in Bingen andererseits.

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