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Studienarbeit aus dem Jahr 2022 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 1,0, DIPLOMA Fachhochschule Nordhessen; Zentrale, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Hausarbeit widmet sich den vertraglichen Rahmenbedingungen der Rückzahlungsklauseln in Fort- und Weiterbildungsverträgen sowie bei Nichteinhalten den daraus resultierenden Rechtsfolgen. Die Anforderungen an die angestellten Fachkräfte auf dem Arbeitsmarkt steigen. Regelmäßiges Fortbilden ist daher das A & O der Fachkräfte, um aus mittel- und langfristiger Sicht weiterhin qualifiziert seiner beruflichen Tätigkeit nachgehen zu…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2022 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 1,0, DIPLOMA Fachhochschule Nordhessen; Zentrale, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Hausarbeit widmet sich den vertraglichen Rahmenbedingungen der Rückzahlungsklauseln in Fort- und Weiterbildungsverträgen sowie bei Nichteinhalten den daraus resultierenden Rechtsfolgen. Die Anforderungen an die angestellten Fachkräfte auf dem Arbeitsmarkt steigen. Regelmäßiges Fortbilden ist daher das A & O der Fachkräfte, um aus mittel- und langfristiger Sicht weiterhin qualifiziert seiner beruflichen Tätigkeit nachgehen zu können. Allein in Deutschland haben im Jahr 2020 6,23 Millionen Erwerbspersonen eine berufliche Weiterbildung absolviert. Aber auch viele Fachkräfte selbst streben nach einer höheren Qualifikation, um ihre bisherigen Fähigkeiten zu vertiefen und/oder zu erweitern oder auch in noch unbekannte Themengebiete einzusteigen. Von einer gut ausgebildeten Fachkraft profitiert jedoch nicht nur die Fachkraft selbst, sondern auch der Arbeitgebende. Im Hinblick auf den stetig wachsenden Fachkräftemangel wird es immer schwieriger, motivierte und qualifizierte Fachkräfte zu finden. Umso wichtiger ist es, die bereits im Unternehmen beschäftigten Fachkräfte entsprechend zu halten. Ein mögliches Werkzeug zur Mitarbeitendenbindung ist dabei die (teilweise) Übernahme von Fortbildungskosten. Im Gegenzug dazu hat das arbeitgebende Unternehmen ein hohes Interesse an der Sicherung seiner getätigten Humankapitalinvestition. Dies lassen sich die Arbeitgebenden in der Regel durch entsprechende Bindungs- und Rückzahlungsklauseln in Fortbildungsverträgen absichern. Diese sind jedoch strengen Regelungen unterworfen, um die Fachkraft nicht in ihrem Grundrecht der freien Berufswahl gem. Art. 12 GG einzuschränken. Die Ansprüche an die Klauseln werden durch die Rechtsprechung stetig weiterentwickelt und stellen aufgrund der Abwägung der gegenseitigen Interessen des Arbeitgebenden und der Fachkraft immer höhere Anforderungen.

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