Unterweisung / Unterweisungsentwurf aus dem Jahr 2010 im Fachbereich AdA Kaufmännische Berufe / Verwaltung, Note: Note 2, , Sprache: Deutsch, Abstract: Richtlernziel Das Richtlernziel ist §3 Abs. 1, Nr. 6.2 des Ausbildungsrahmenplans "Aufgaben der bereichsbezogenen Personalverwaltung". Groblernziel Das Groblernziel laut Ausbildungsrahmenplan lautet "mitarbeiterbezogene Unterlagen bearbeiten". Feinlernziel Die Auszubildende soll nach der Unterweisung in der Lage sein, eine Personalakte selbständig anzulegen und weiter zu führen.
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