Masterarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1,3, Frankfurt University of Applied Sciences, ehem. Fachhochschule Frankfurt am Main, Veranstaltung: Wirtschaft und Recht - Kapitalmarktrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: „Geld verschwindet nicht, es wechselt immer nur seinen Besitzer“, so hat es einmal Antoine-Laurent de Lavoisier, ein französischer Chemiker und Rechtsanwalt, pointiert formuliert. Dieser prägnante Aphorismus ist auch vielen leiderprobten Kleinanlegern des Grauen Kapitalmarkts im Kontext der oftmals mangelhaften Anlageberatung, die sie erfahren haben, bekannt. In Tageszeitungen, Bussen, Bahnen, auf Plakaten und im Internet finden sich lukrative und innovative Finanzangebote. Der Graue Kapitalmarkt steht in jüngster Vergangenheit vermehrt im Fokus der politischen Entscheidungsträger und erhitzt viele Gemüter. Seine wirtschaftspolitische Relevanz ist in den letzten Jahren unverkennbar gestiegen, dies verdeutlicht nicht zuletzt eine stetig steigende Anzahl von Kleinanlegern, die aufgrund einer verbesserten Einkommens- und Vermögenssituation vermehrt in das Visier von windigen Kapitalanlagevermittlern und Anlageinitiatoren des Grauen Kapitalmarkts geraten sind. Diese versprechen in mondäner Manier hohe Renditen, die in kürzester Zeit und ohne großen Kapitaleinsatz zu erwirtschaften sein sollten, wobei etwaig auftretende Bedenken im Hinblick auf die hohen Anlagerisiken regelmäßig mit einem Handstreich weggewischt werden. Verführt vom Mammon, merken die Anleger oftmals nicht, welche enormen Risiken sie eingegangen sind, die teilweise gar bis zum vollständigen Verlust ihrer Einlagen gehen können. Trotz flagranter Defizite hat es der Gesetzgeber lange unterlassen, den Bereich des Grauen Kapitalmarkts umfänglich zu regulieren. Erst unter dem Eindruck der Finanzkrise und einiger ungeheuerlicher Verwerfungen in der Finanzbranche, namentlich herauszuheben seien an dieser Stelle S&K und Infinus, setzte ein Umdenken bei den Verantwortlichen ein. So wurde der Graue Kapitalmarkt zumindest in prospektrechtlicher Hinsicht illuminiert und in den gesetzlich geregelten, sog. organisierten Kapitalmarkt, überführt. Substantielle Maßnahmen zur Neugestaltung des Prospektrechts gehen hierbei auf das Gesetz zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts zurück.