Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,0, Technische Hochschule Rosenheim, Veranstaltung: Seminar zu Steuern, Wirtschaftsprüfung und Controlling, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Globalisierung der Kapitalmärkte und die steigende internationale Investmenttätigkeit veranlassen deutsche Großunternehmen, ihre Rechnungslegung immer mehr an internationale Standards auszurichten. Ausländische Investoren sind nämlich nicht in der Lage, Jahresabschlüsse sachgerecht zu interpretieren, wenn diese nach deutschem Bilanzrecht aufgestellt wurden, da sich diese zu sehr an die Interessen der Gläubiger orientieren. Um die Erfolgsaussichten eines Unternehmens realistisch einschätzen zu können, erwarten Investoren, aber auch Kreditgeber, Lieferanten und Kunden international vergleichbare Aussagen über die wirtschaftliche Situation von Unternehmen. Viele deutsche Unternehmen sind deshalb in den vergangenen Jahren dazu übergegangen, ihren Konzernabschluss nach den internationalen Referenzsystemen International Financial Reporting Standards (IFRS) oder den United States - Generally Accepted Accounting Principles (US-GAAP) aufzustellen. 1 Mit Verabschiedung des Kapitalaufnahmeerleichterungsgesetzes (KapAEG) in 1998 hatte der deutsche Gesetzgeber börsennotierten Konzernen die Möglichkeit geschaffen, unter bestimmten Voraussetzungen einen befreienden Konzernabschluss nach international anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen aufzustellen, wodurch für Konzernunternehmen eine Bilanzierung nach einer einheitlichen Rechnungslegung entweder nach IFRS oder US-GAAP geschaffen wurde. Nachdem bei der Wahl der Rechnungslegung bei den Unternehmen anfangs eher die US-GAAP favorisiert wurden, hat sich der Trend eindeutig in Richtung IFRS verschoben, da aufgrund einer im Jahr 2002 erlassenen EU-Verordnung kapitalmarktorientierte Unternehmen verpflichtet werden, ihre konsolidierten Jahresabschlüsse ab 01.01.2005 nach IFRS zu erstellen.