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Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 2,3, Fachhochschule für Wirtschaft Berlin (FHW-Berlin), Veranstaltung: Ausgewählte Probleme des Rechnungswesens, Sprache: Deutsch, Abstract: Sowohl das deutsche Handelsrecht (§ 253 Abs.1 HGB) als auch das Steuerrecht (§ 6 Abs.1 EStG) besagt, dass alle Vermögensgegenstände zunächst entweder mit Anschaffungskosten oder mit Herstellungskosten in der Bilanz angesetzt werden müssen. Die Herstellungs-/Anschaffungskosten bilden die Bewertungsgrundlage für die Abschreibungen, die dann regelmäßig, sprich…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 2,3, Fachhochschule für Wirtschaft Berlin (FHW-Berlin), Veranstaltung: Ausgewählte Probleme des Rechnungswesens, Sprache: Deutsch, Abstract: Sowohl das deutsche Handelsrecht (§ 253 Abs.1 HGB) als auch das Steuerrecht (§ 6 Abs.1 EStG) besagt, dass alle Vermögensgegenstände zunächst entweder mit Anschaffungskosten oder mit Herstellungskosten in der Bilanz angesetzt werden müssen. Die Herstellungs-/Anschaffungskosten bilden die Bewertungsgrundlage für die Abschreibungen, die dann regelmäßig, sprich am Ende jeder Wirtschaftsperiode, vorgenommen werden. Ferner ist dem § 253 Abs.1 HGB zu entnehmen, dass die obere Bewertungsregelung sowohl die Wirtschaftsgüter des Anlage- als auch des Umlaufsvermögens betreffen. Weiterhin kommt es in der Praxis kommt auch dem Teilwert eine große Bedeutung zu. In meiner Arbeit möchte ich mich jedoch lediglich auf die Anschaffungs- und Herstellungskosten konzentrieren. Ich zeige ihre handels- und steuerrechtliche Ermittlung, schildere dabei jeweils die Unterschiede zwischen dem Handels- und dem Steuerrecht und schließlich vergleiche die Anschaffungs- und Herstellungskosten miteinander.