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Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Geschichte - Weltgeschichte - Frühgeschichte, Antike, Note: 2,0, Freie Universität Berlin, Veranstaltung: Rom und Karthago, Sprache: Deutsch, Abstract: Bereits in der Antike gab es zur Regelung des zwischenstaatlichen Verkehrs eine völkerrechtliche Ordnung. Es existierten mehr oder weniger feste Strukturen für Vertrags-, Gesandtschafts-, Kriegs- und Fremdenrecht. In diesem Rahmen bestanden verschiedene Institutionen des Völkerrechts. Angefangen bei weniger bindenden Beziehungen wie der amicitia bis hin zu verbindlichen Bündnisverträgen (foedus).…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Geschichte - Weltgeschichte - Frühgeschichte, Antike, Note: 2,0, Freie Universität Berlin, Veranstaltung: Rom und Karthago, Sprache: Deutsch, Abstract: Bereits in der Antike gab es zur Regelung des zwischenstaatlichen Verkehrs eine völkerrechtliche Ordnung. Es existierten mehr oder weniger feste Strukturen für Vertrags-, Gesandtschafts-, Kriegs- und Fremdenrecht. In diesem Rahmen bestanden verschiedene Institutionen des Völkerrechts. Angefangen bei weniger bindenden Beziehungen wie der amicitia bis hin zu verbindlichen Bündnisverträgen (foedus). In welcher Art und Weise solche Verbindungen zwischen einzelnen Gemeinwesen vorkamen, ist teils für die Beurteilung der Geschichte von fundamentaler Bedeutung. Beispielsweise entzündet sich der Streit um die Kriegsschuldfrage am zweiten Punischen Krieg im Wesentlichen an der Debatte, ob zwischen Sagunt und Rom eine, wie auch immer geartete, völkerrechtliche Beziehung bestand. Zumindest wurde in den antiken Quellen die Bündnistreue Roms gegenüber Sagunt als entscheidender Kriegsgrund in den Mittelpunkt gerückt. In Anbetracht dieser Aspekte ergibt sich unwillkürlich die Frage wann und warum Sagunt und Rom möglicherweise eine Beziehung eingegangen sind und welchen Charakter diese Verbindung gehabt haben könnte. Diese Fragen gilt es in der vorliegenden Arbeit zu untersuchen. Erstaunlicherweise ist in der Forschung der Frage nach dem staatsrechtlichen Charakter der Beziehung zwischen Rom und Sagunt nur in beschränktem Maße Beachtung geschenkt worden. In vielen Forschungstexten erfolgt lediglich der Hinweis, dass Rom und Sagunt Verbündete waren. Auf welchem Weg ein ,Bündnis' zustande kam und welcher Art es war, wird weniger beachtet. 1 Zur Bearbeitung dient zum einen Polybios als Quelle, der in seinem Hauptwerk, der Historiai, die Zeit von 220-144 v. Chr. beschreibt und dessen Werk aus heutiger Sicht im Wesentlichen als inhaltlich in sich schlüssig und ohne nennenswerte Widersprüche beurteilt wird. Zum anderen wird Livius als Quelle herangezogen. Sein Geschichtswerk ist zeitlich deutlich später als das des Polybios entstanden. Bei der Quellenarbeit mit Livius ist zu berücksichtigen, dass teilweise die jüngere Annalistik mit einwirkt und dadurch die Glaubwürdigkeit der Quelle getrübt sein kann. [...]

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