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Studienarbeit aus dem Jahr 2019 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 1,7, (IU Internationale Hochschule), Sprache: Deutsch, Abstract: Arbeitnehmer sind in der Bundesrepublik aufgrund der Sozialstaat-Idee durch das KSchG unter bestimmten Voraussetzungen abgesichert und können nicht einfach grundlos gekündigt werden. In der Arbeit wird das KSchG daher näher beleuchtet und die Voraussetzungen für dessen Wirkungsentfaltung thematisiert. Arbeitgeber müssen triftige Gründe für das Kündigen eines Mitarbeiters vorlegen können. Welche das sind und welche Voraussetzungen hierzu…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2019 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 1,7, (IU Internationale Hochschule), Sprache: Deutsch, Abstract: Arbeitnehmer sind in der Bundesrepublik aufgrund der Sozialstaat-Idee durch das KSchG unter bestimmten Voraussetzungen abgesichert und können nicht einfach grundlos gekündigt werden. In der Arbeit wird das KSchG daher näher beleuchtet und die Voraussetzungen für dessen Wirkungsentfaltung thematisiert. Arbeitgeber müssen triftige Gründe für das Kündigen eines Mitarbeiters vorlegen können. Welche das sind und welche Voraussetzungen hierzu notwendig sind, wird im nachfolgenden Kapitel aufgezeigt. Unter anderem wird dabei auf die Sozialauswahl bei betriebsbedingten Kündigungen eingegangen. Liegt ein sozial gerechtfertigter Grund vor, muss aber noch berücksichtigt werden, ob der Arbeitnehmer nicht unter eine der Personengruppen fällt, die unter besonderem Kündigungsschutz stehen. Diese werden im dritten Kapitel gegenübergestellt. Dabei wird gleichzeitig darauf eingegangen, welche (Um-)Wege zur Kündigung bei diesen Gruppen doch noch existieren. Denn auch der Arbeitgeber genießt einen gewissen Schutz unter dem Leitsatz der Privatautonomie und Berufsfreiheit, das ebenfalls Beachtung finden muss, um seine wirtschaftlichen Interessen nicht zu verletzen. Im letzten Kapitel wird ein Fazit gezogen, ob sich ein Arbeitnehmer in Deutschland gegen willkürliche Kündigungen tatsächlich schützen kann.