Studienarbeit aus dem Jahr 2020 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, Note: 13, Bayerische Julius-Maximilians-Universität Würzburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Studienarbeit beschäftigt sich mit der Frage der Anwendung des § 42 AO auf Cum/Cum-Gestaltungen. Cum/Cum-Gestaltungen zählen neben den Cum/Ex-Gestaltungen zu den in den letzten Jahren medial am häufigsten vertretenen Steuerskandalen. Obwohl es sich bei den Cum/Cum-Gestaltungen um keine neue Gestaltungsform handelt, war die rechtliche Einordnung bis zur Reaktion des Gesetzgebers 2016 umstritten. Gerade die breite Anwendung dieser Gestaltungsart und der verspätete Eingriff des Gesetzgebers problematisieren die Einstufung als Gestaltungsmissbrauch i.S.d. § 42 AO. Dabei ist die Zahl der Steuermindereinnahmen nicht zu unterschätzen. Bei der Frage wie viel Steuergeld insgesamt durch Cum/Cum-Geschäfte nicht eingenommen wurde, ist man sich nicht einig. Die Schätzungen gehen von einer Mrd. Euro pro Jahr bis hin zu 82 Mrd. Euro im Zeitraum von 2001-2016.