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Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Jura - Sonstiges, Note: 1,3, Hochschule Wismar (-), Sprache: Deutsch, Abstract: Öffentliche Krankenhäuser gelten häufig als unzeitgemäßer Luxus, dessen sich die Kommunen und Kreise angesichts der vielfach bedrückenden Haushaltssituation und der ungewissen Zukunft, die die Umstellung der Krankenhausfinanzierung mit sich bringt, schnell entledigen sollten. Selbst dann, wenn das Krankenhaus schon vom Regie- oder Eigenbetrieb in die GmbH umgewandelt wurde, schwelt regelmäßig der Vorwurf, nur ein privater Betreiber biete Gewähr für ein qualitativ…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Jura - Sonstiges, Note: 1,3, Hochschule Wismar (-), Sprache: Deutsch, Abstract: Öffentliche Krankenhäuser gelten häufig als unzeitgemäßer Luxus, dessen sich die Kommunen und Kreise angesichts der vielfach bedrückenden Haushaltssituation und der ungewissen Zukunft, die die Umstellung der Krankenhausfinanzierung mit sich bringt, schnell entledigen sollten. Selbst dann, wenn das Krankenhaus schon vom Regie- oder Eigenbetrieb in die GmbH umgewandelt wurde, schwelt regelmäßig der Vorwurf, nur ein privater Betreiber biete Gewähr für ein qualitativ hochwertiges und wirtschaftliches Leistungsangebot. Die Überlegung, das eigene Krankenhaus zu veräußern, liegt dann schnell auf der Hand. Gebotene Neu- oder Umbaumaßnahmen erhöhen den Veräußerungsdruck, wenn kommunales Vermögen fehlt, um die stets unzureichende Investitionsförderung der Länder zu ergänzen. Umstrukturierungen öffentlicher Krankenhäuser sind rechtlich anspruchsvoll, weil die Grundentscheidungen nicht nur vom Gesellschafts-, vom Arbeits- und vom Steuerrecht, sondern ebenso durch die Vorgaben des länderspezifischen Kommunalrechts geprägt sind. Will sich der Träger am Ende des Umstrukturierungsprozesses nicht in aufsichtsrechtlichen Beanstandungen und Konkurrentenstreitigkeiten verfangen, sollte er von Beginn an auch die Fußangeln des in der Praxis eher vernachlässigten öffentlichen Vergaberechts beachten. Auch Lieferungen und Leistungen müssen der Staat, dessen Körperschaften und Einrichtungen im Wege eines vorgeschriebenen Verfahrens vergeben. Vorgeschrieben wird dieses Verfahren durch die Bestimmungen des Vergaberechts. Auch öffentliche Krankenhäuser sind an die Bestimmungen des Vergaberechts gebunden.