Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,0, Technische Hochschule Rosenheim, Veranstaltung: Ertragsteuern, Sprache: Deutsch, Abstract: Ausländische Einkünfte von unbeschränkt Steuerpflichtigen werden grundsätzlich im In-land besteuert. Im Regelfall erhebt der Staat, aus dem die Einkünfte stammen, der Quellenstaat, auf diese Einkünfte ebenfalls einen Besteuerungsanspruch. Somit werden die Einkünfte einer Person nebeneinander von zwei Staaten besteuert. Es liegt eine Doppelbesteuerung vor, die regelmäßig weder im Interesse der besteuerten Person noch der betroffenen Staaten liegt. [...]
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