Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Führung und Personal - Sonstiges, Note: 1,5, VWA-Studienakademie, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Folgen der demografischen und arbeitsmarktbedingten Entwicklungen in Verbindung mit der Systematik des Rentensystems in Deutschland, die darauf basiert, dass die erwerbstätige Bevölkerung mit ihren Sozialbeiträgen die Bevölkerung im Ruhestand finanziert, liegen auf der Hand: Immer weniger Erwerbstätige müssen immer mehr Rentner versorgen. Diese Entwicklung führt mittelfristig zu immer längeren Rentenlaufzeiten, die von einem immer kleiner werdenden Anteil von aktiven Beitragszahlern finanziert werden müssen, was letzten Endes zu unvertretbar hohen Renten-Beiträgen führt. Das hat zur Folge, dass Erwerbstätige in Zukunft länger im Arbeitsleben bleiben müssen, bereit sein müssen auf Einkommen zu verzichten und gleichzeitig noch mehr Eigenvorsorge betreiben sollten. In Deutschland liegt die gesetzliche Altersgrenze für den Eintritt in die Rente bei 65 Jahren. Eine Erhöhung der gesetzlichen Altersgrenze auf 67 Jahre ist jetzt schon so gut wie beschlossen. Zudem besteht eine Diskrepanz zwischen dem gesetzlichen und dem tatsächlichen Renteneintrittsalter, das 2004 bei durchschnittlich 63,355 Jahren lag. Das bedeutet, Unternehmen müssen ihre Personalarbeit so verändern, dass mehr Arbeitnehmer länger arbeiten wollen und können. Dass dies durchaus möglich ist zeigen Beispiele wie Island: Hier sind 80 % aller Frauen und Männer im arbeitsfähigen Alter bis 67 Jahre erwerbstätig. Des weiteren ist anzunehmen, dass aufgrund des Zurückfahrens von institutionellen Anreizen wie z. B. die Verminderung der verlängerten Zahlung für das Arbeitslosengeld mit steigendem Alter oder der Frühverrentung als Form des erleichterten Austritts aus dem Arbeitsleben, die einen Eintritt in eine frühzeitige Rente attraktiv gemacht haben, die gesetzliche Regelaltersgrenze i. H. v. derzeit 65 Jahren wieder häufiger in Anspruch genommen wird. Die deutsche Bundesregierung geht sogar noch weiter, und versucht Unternehmen zur Einstellung von älteren Arbeitskräften zu motivieren, indem sie die Unternehmen von der Beitragszahlung an die Arbeitslosenversicherung für neu eingestellte Arbeitnehmer über 50 befreit hat.
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