Inhaltsangabe:Zusammenfassung: Die modernen Informations- und Kommunikationstechnologien halten in immer mehr Unternehmen und Unternehmensbereichen Einzug. Die personenbezogenen Daten, welche über Arbeitnehmer im Unternehmen gespeichert werden, sind sehr zahlreich. Hierzu gehören beispielsweise die Personalstammdaten (Name, Anschrift, Familienstand, Steuerklasse usw.), die tägliche Arbeitszeiterfassung und Verbindungsdaten, die beim Telefonieren oder der Nutzung von E-Mail oder des Internets anfallen. Darüber hinaus werden in einigen Unternehmen bestimmte Bereiche videoüberwacht. Diese Daten sind für bestimmte Unternehmenszwecke erforderlich, z. B. für die Entgeltabrechnung, die Überprüfung der Telefonrechnung und die Überwachung der Zutrittskontrolle im Eingangsbereich des Firmen- oder Betriebsgeländes. Die Daten dürfen allerdings nicht zweckentfremdet verwendet werden oder in unbefugte Hände gelangen. Das Bundesdatenschutzgesetz und verschiedene bereichsspezifische Gesetze (z. B. das Telekommunikationsgesetz, das Teledienstegesetz und das Teledienstedatenschutzgesetz) sollen den einzelnen vor einem Missbrauch seiner personenbezogenen Daten schützen. Ob die derzeit geltenden gesetzlichen Vorschriften dem stetig zunehmenden Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien im Arbeitsleben sowie den Besonderheiten des Arbeitsrechts Rechnung tragen, erscheint zweifelhaft. Die vorliegende Arbeit zeigt zunächst die Rechtsquellen des Arbeitnehmerdatenschutzes auf. Danach werden die Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Arbeitnehmerdaten dargestellt. Hierbei werden unter anderem auch die Erweiterung des gesetzlichen Zulässigkeitsrahmens einer Datenverarbeitung durch eine Einwilligung des Arbeitnehmers erörtert und die Voraussetzungen einer wirksamen Einwilligung nach § 4a des Bundesdatenschutzgesetzes aufgezeigt. Anschließend werden der Einsatz von Telekommunikationsmitteln (Telefon, E-Mail, Internet und Intranet) im Arbeitsverhältnis und die dabei zu beachtenden bereichsspezifischen Vorschriften des Telekommunikationsgesetzes, des Teledienstegesetzes und des Teledienstedatenschutzgesetzes ausführlich betrachtet. Es wird dargestellt, wie die dienstliche Nutzung von der Nutzung für private Zwecke abzugrenzen ist und auf welche Weise der Arbeitgeber die Erlaubnis zur Nutzung für private Zwecke erteilen kann. Dabei wird auch die Frage beantwortet, ob eine einst vom Arbeitgeber erteilte Erlaubnis [...]
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