Unter welchen Voraussetzungen grenzüberschreitende Arbeitnehmerüberlassung innerhalb der Europäischen Union zulässig ist und welches Arbeits- und Sozialrecht dabei Anwendung findet, ist weiterhin rechtlich und politisch umstritten, in der Praxis schwer vorhersehbar und risikobehaftet. Die Arbeit bietet eine Lösung, die insbesondere die Wettbewerbsrelevanz des anwendbaren Rechts berücksichtigt. Das anwendbare Recht bestimmt letztendlich den Preis der Ware Arbeit, da die Lohnkosten in den Mitgliedstaaten weiterhin sehr unterschiedlich sind. Wenn ein Arbeitgeber aus einem Niedriglohnstaat bei grenzüberschreitenden Arbeitnehmerentsendungen und -überlassungen in einen Hochlohnstaat sein Heimatrecht und damit seine niedrigen Lohnkosten exportieren darf, hat er einen Wettbewerbsvorteil. Nach der in dieser Arbeit vertretenen Lösung ist dieser Wettbewerb in der Regel von der Dienstleistungsfreiheit geschützt - wenn der Arbeitgeber denn eine ernsthafte Dienstleistung erbringt.
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