Diplomarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Verwaltungsrecht, Note: 1,7, Hochschule Fulda, Sprache: Deutsch, Abstract: Die globale Weltwirtschaftskrise zwingt die Bundesregierung dazu, immer mehr Geld für die Sicherung von Arbeitsplätzen und die Stabilisierung der Wirtschaft auszugeben. Obgleich die Politik erst in den letzten Monaten dazu übergegangen ist, das Überleben ganzer Wirtschaftszweige durch staatliche Kredite und Konjunkturpakete zu sichern, sind Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen keine Erfindung des ausgehenden 20. Jahrhunderts. In jeder Wirtschaftskrise des letzten Jahrhunderts wurden staatliche Arbeitsmaßnahmen zur Senkung der Arbeitslosenzahlen und zur Unterstützung der Wirtschaft eingesetzt. Seit Gründung der Bundesrepublik zählen Beschäftigung schaffende Maßnahmen zu einem wichtigen Instrument der Arbeitsmarktpolitik. Unmittelbar nach dem 2. Weltkrieg wurde durch staatliche Maßnahmen die Wirtschaft stabilisiert und die Eingliederung von Flüchtlingen und ehemaligen Soldaten gefördert. Der Aufschwung zu Zeiten des Wirtschaftswunders und die daraus resultierende faktische Vollbeschäftigung machten Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen entbehrlich, so dass sie weitgehend aus dem öffentlichen Bewusstsein verschwanden. Die steigenden Arbeitslosenzahlen jedoch führten das bis 2004 bestehende ineffiziente, zweigeteilte System aus Arbeitslosen- und Sozialhilfe an seine Grenzen. Auf Grundlage der Vorschläge der Hartz-Kommission trat am 01.01.2005 das Sozialgesetzbuch Zwei in Kraft. Erstmalig wurden damit alle erwerbsfähigen Arbeitslosen- und Sozialhilfebezieher in einem System zusammengeführt. Das von Kompromissen geprägte Gesetzgebungsverfahren bedingte teils gravierende Schwächen des SGB II. Entgegen der positiven Absichten des Gesetzgebers, die Verwaltung zu straffen und Förderleistungen zu bündeln, wurden die Änderungen in der Öffentlichkeit überwiegend negativ aufgenommen. Insbesondere die Einrichtung der sogenannten Ein-Euro-Jobs sorgte für eine bis heute andauernde öffentliche Kritik. Diese wird gestützt durch Berichte des Bundesrechnungshofes, der die grundlegende Effizienz dieser Maßnahme infrage stellt. Obwohl es sich bei den Ein-Euro-Jobs um eine der quantitativ am häufigsten eingesetzten Maßnahmen des SGB II handelt, sind die bekannten inhaltlichen Schwachstellen durch den Gesetzgeber bis heute nicht beseitigt worden. Die Beschäftigung schaffenden Maßnahmen und insbesondere die Ein-Euro-Jobs werden als Schwerpunkt dieser Ausarbeitung gewürdigt. Aufgrund des Umfangs dieser Thematik erfolgte eine Beschränkung auf die in der Praxis wichtigsten Rechtsfragen.
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