Inhaltsangabe:Einleitung: Die globale Weltwirtschaftskrise hinterlässt aktuell auf dem deutschen Arbeitsmarkt deutliche Spuren. Sie zwingt die Bundesregierung dazu, immer mehr Geld für die Sicherung von Arbeitsplätzen und die Stabilisierung der Wirtschaft auszugeben. Obgleich die Politik erst in den letzten Monaten dazu übergegangen ist, das Überleben ganzer Wirtschaftszweige durch staatliche Kredite und Konjunkturpakete zu sichern, sind Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen keine Erfindung des ausgehenden 20. Jahrhunderts. In jeder Wirtschaftskrise des letzten Jahrhunderts wurden staatliche Arbeitsmaßnahmen zur Senkung der Arbeitslosenzahlen und zur Unterstützung der Wirtschaft eingesetzt. Seit Gründung der Bundesrepublik zählen Beschäftigung schaffende Maßnahmen zu einem wichtigen Instrument der Arbeitsmarktpolitik. Unmittelbar nach dem 2. Weltkrieg wurde durch staatliche Maßnahmen die Wirtschaft stabilisiert und die Eingliederung von Flüchtlingen und ehemaligen Soldaten gefördert. Der Aufschwung zu Zeiten des Wirtschaftswunders und die daraus resultierende faktische Vollbeschäftigung machten Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen entbehrlich, so dass sie weitgehend aus dem öffentlichen Bewusstsein verschwanden. Die Auswirkungen der ersten Ölkrise markierten ein Ende des Wirtschaftswunders und bedingten bis dato weitgehend unbekannte Erscheinungen wie Kurzarbeit, Arbeitslosigkeit und steigende Sozialausgaben. Trotz staatlicher Beschäftigungsmaßnahmen stiegen die Arbeitslosenzahlen tendenziell weiter an und verzeichneten nach der Wiedervereinigung beider deutscher Staaten Höchstwerte. Insbesondere in den neuen Bundesländern führte die wirtschaftliche Entwicklung zu einem massiven Arbeitsplatzabbau. Die steigenden Arbeitslosenzahlen führten das bis 2004 bestehende ineffiziente, zweigeteilte System aus Arbeitslosen- und Sozialhilfe an seine Grenzen. Daher wurde 2002 von der Bundesregierung eine Kommission unter Vorsitz von Peter Hartz mit dem Ziel eingesetzt, Vorschläge für die Reformierung der staatlichen Arbeitsvermittlung und Arbeitsmarktpolitik zu erarbeiten. Auf Grundlage dieser Vorschläge trat am 01.01.2005 das Sozialgesetzbuch Zwei in Kraft. Erstmalig wurden damit alle erwerbsfähigen Arbeitslosen- und Sozialhilfebezieher in einem System zusammengeführt. Das von Kompromissen geprägte Gesetzgebungsverfahren bedingt teils gravierende Schwächen des SGB II. Entgegen der positiven Absichten des Gesetzgebers, die Verwaltung zu straffen und Förderleistungen zu [...]
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