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Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Soziologie - Arbeit, Ausbildung, Organisation, Note: 1,3, Universität Trier, Veranstaltung: Proseminar: Industrielle Beziehungen im Ländervergleich, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Arbeitsbeziehungen in Deutschland, also die generellen Beziehungen zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite, sind gekennzeichnet durch ein "duales System", welches einerseits innerbetriebliche und andererseits überbetriebliche Mitbestimmungsrechte beinhaltet. Die "innerbetriebliche Mitbestimmung" ermöglicht es den Arbeitnehmern, sich "besonders an den sozialen,…mehr

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Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Soziologie - Arbeit, Ausbildung, Organisation, Note: 1,3, Universität Trier, Veranstaltung: Proseminar: Industrielle Beziehungen im Ländervergleich, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Arbeitsbeziehungen in Deutschland, also die generellen Beziehungen zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite, sind gekennzeichnet durch ein "duales System", welches einerseits innerbetriebliche und andererseits überbetriebliche Mitbestimmungsrechte beinhaltet. Die "innerbetriebliche Mitbestimmung" ermöglicht es den Arbeitnehmern, sich "besonders an den sozialen, personellen sowie wirtschaftlichen Entscheidungen" zu beteiligen. Näheres hierzu ist in dem so genannten Betriebsverfassungsgesetz von 1972 sowie in dem Montan-Mitbestimmungsgesetz (1951) und dem Mitbestimmungsgesetz von 1976 geregelt. "Tarifvertragsbeziehungen" bezeichnen in diesem Zusammenhang die zweite Säule der Arbeitsbeziehungen: Es sind dies die (meist überbetrieblichen) Beziehungen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden, welche unter den Namen "Tarifvertragspartner" bzw. "Tarifparteien" zusammengefasst werden. Die vorliegende Arbeit nennt die rechtlichen Grundlagen für die genannten Beziehungen (2.), stellt die erwähnten Parteien näher vor (3.) und erläutert ihr Zusammenspiel beim Abschluss von Tarifverträgen (4.). Die Punkte 5. und 6. zeigen auf, welche Arten von Tarifverträgen es im Einzelnen gibt und welche Funktionen diese jeweils haben. Der abschließende Punkt 7. setzt sich kritisch mit einer Art der Tarifverträge auseinander, genauer: mit Verbandstarifverträgen, besser bekannt unter dem Namen "Flächentarifverträge". Hier sollen die Vor- und Nachteile zu "Firmentarifverträgen" gegenübergestellt werden.

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