Das österreichische Arbeitskampfrecht weist nur wenig Kontur auf. Dazu beigetragen haben die geringe Streikhäufigkeit, die Funktionsfähigkeit des sozialpartnerschaftlichen Konsensmodelles und daraus folgend die geringe Anzahl an aussagekräftigen gerichtlichen Entscheidungen. Der Autor behandelt die kontroverse Frage, ob streikende Arbeitnehmer rechtmäßig fristlos entlassen werden können. Seine differenzierte Lösung verbindet die herkömmliche arbeitsrechtliche Sichtweise mit der menschenrechtlichen und - erstmals - mit der völkerrechtlichen Dimension.
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