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Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich BWL - Wirtschaftspolitik, Note: 1,3, Fachhochschule Esslingen Hochschule für Technik Esslingen, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit wird im Rahmen der Vorlesung Arbeitswissenschaften im siebten Semester an der FHT Esslingen verfasst. Die Autoren gehen dabei auf aktuelle Zahlen, die wirtschaftliche und politische Lage in Deutschland sowie auf soziale und gesellschaftliche Auswirkungen ein und erörtern einen innerdeutschen Vergleich zwischen einer strukturstarken und einer strukturschwachen Region. Dazu werden verschiedene Arten der…mehr

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Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich BWL - Wirtschaftspolitik, Note: 1,3, Fachhochschule Esslingen Hochschule für Technik Esslingen, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit wird im Rahmen der Vorlesung Arbeitswissenschaften im siebten Semester an der FHT Esslingen verfasst. Die Autoren gehen dabei auf aktuelle Zahlen, die wirtschaftliche und politische Lage in Deutschland sowie auf soziale und gesellschaftliche Auswirkungen ein und erörtern einen innerdeutschen Vergleich zwischen einer strukturstarken und einer strukturschwachen Region. Dazu werden verschiedene Arten der Arbeitslosigkeit beschrieben und individuelle Gegenmaßnahmen erörtert. Laut rechtlicher Definition im Sozialgesetzbuch1 sind Arbeitslose Personen, die wie beim Anspruch auf Arbeitslosengeld entweder vorübergehend nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen oder weniger als 15 Stunden pro Woche arbeiten, eine versicherungspflichtige Beschäftigung suchen, dabei den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit zur Verfügung stehen und sich bei einer Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet haben. In § 16 Abs. 2 ist ferner geregelt, dass Teilnehmer an Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik nicht als arbeitslos gelten. Weiters zählen Schüler, Studenten, Schulabgänger, die eine Ausbildungsstelle suchen oder Teilnehmer an Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung, nicht arbeitsunfähig erkrankt, nicht Empfänger von Altersrente sind und für eine Arbeitsaufnahme als Arbeitnehmer sofort zur Verfügung stehen. 2 [...] 1 Vgl.: § 16 Abs. 2 SGB III 2Quelle:www.pub.arbeitsamt.de/hst/services/statistik/000200/html/sgb2/arbeitslosenbegriff_unter_sgb_2_und_sg b_3.pdf

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