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Bachelorarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 1,3, Hochschule Mainz, Sprache: Deutsch, Abstract: Vor dem 01. Oktober 1949 galt China als Kaiserreich, in dem das Rechtswesen ein Teil der Exekutive (Verwaltung) darstellte. Die Verwaltung sorgte dafür, dass das Staatswesen reibungslos funktionierte und hatte Fehlverhalten zu sanktionieren. Dabei waren Rechte des Einzelnen gegenüber dem Staat nicht vorgesehen. Im Laufe des letzen Jahrhunderts hat das Rechtswesen in China eine sehr bewegte Entwicklung durchlebt. Zwischen den Jahren 1929 und 1935 wurden die…mehr

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Bachelorarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 1,3, Hochschule Mainz, Sprache: Deutsch, Abstract: Vor dem 01. Oktober 1949 galt China als Kaiserreich, in dem das Rechtswesen ein Teil der Exekutive (Verwaltung) darstellte. Die Verwaltung sorgte dafür, dass das Staatswesen reibungslos funktionierte und hatte Fehlverhalten zu sanktionieren. Dabei waren Rechte des Einzelnen gegenüber dem Staat nicht vorgesehen. Im Laufe des letzen Jahrhunderts hat das Rechtswesen in China eine sehr bewegte Entwicklung durchlebt. Zwischen den Jahren 1929 und 1935 wurden die ,6 Kodices', nämlich Zivilgesetzbuch, Strafgesetzbuch, Straf- und Zivilprozessgesetzte und handels- und verwaltungsrechtliche Einzelgesetze geschaffen, aber aufgrund von (Bürger-) Krieg konnten die Kodices nicht in die Rechtspraxis umgesetzt werden. Im Jahre 1949 wurde die Volksrepublik China gegründet und die Kommunisten ergriffen die Macht. Alle bis dahin existierenden Gesetze wurden außer Kraft gesetzt. Mit dem Beginn der Reformära ab 1978 wurde mit Nachdruck am Aufbau eines Rechtswesens gearbeitet, da an einen wirtschaftlichen Aufbau nicht zu denken war, solange die Funktionäre und Behörden aufgrund fehlender Gesetze nach eigener Willkür entscheiden konnten. Da es zu Beginn der Reformära kaum Juristen gab, legten die Chinesen beim Aufbau des Gesetzwesens großen Wert auf die Unterstützung europäischer und amerikanischer Institutionen. Von deutscher Seite aus waren zum Beispiel die Max-Planck-Gesellschaft, die Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit, die Konrad-Adenauer-Stiftung und die Friedrich-Ebert-Stiftung Partner der Chinesen. Als Ergebnis ähneln wesentliche Teile des Rechts Chinas dem deutschen Recht. Nachdem man seit dem Jahr 1949 mehr als zweitausend Verordnungen bzgl. arbeitsrechtlicher Fragen erlassen hatte, trat im Jahre 1995 auch endlich ein Arbeitsgesetz der VRC in Kraft. In ihm wurde eine Vielzahl von unterschiedlichen Rechtslagen vereinheitlicht. Beim Arbeitsgesetz handelt es sich um ein Rahmengesetz, das die bereits oben erwähnten Verordnungen nicht ersetzt. Lediglich die Bestimmungen, die dem Arbeitsgesetz widersprechen, werden hier außer Kraft gesetzt. Da das Arbeitsrecht des bevölkerungsreichsten Landes der Erde bislang kaum Gegenstand wissenschaftlicher Untersuchungen gewesen ist, möchte ich mit dieser Arbeit versuchen, einen Überblick über das bisher oft novellierte Rechtsgebiet zu geben.[...]

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