Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist ein neues Antidiskriminierungsgesetz zum Schutz von Arbeitnehmern. Besonders wichtig dabei ist der Paragraf 22, welcher die Verteilung der Beweislast zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber in Zukunft regeln soll. Eine vertraglich vereinbarte Pflicht zur Leistung von Mehrarbeit hat Grenzen. Die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes sehen vor, dass bei einem wöchentlichen Durchschnitt von 48 Stunden darüber hinaus keine Überstunden vom Arbeitnehmer mehr geleistet werden dürfen. Missachtet der Arbeitgeber diesen Grenzwert, kann er sich strafbar machen. Als Low Performer werden Arbeitnehmer bezeichnet, die in der Regel hinter den Leistungen der Kollegen zurückbleiben. Das Arbeitsrecht hat Bestimmungen definiert, nach denen Low Performer gekündigt werden können. Der Nachweis hierfür ist jedoch sehr schwierig und richtet sich im Wesentlichen nach den Inhalten des Arbeitsvertrages.
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