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Fachbuch aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, , Sprache: Deutsch, Abstract: Mediatoren, die Konflikte im arbeitsrechtlichen Kontext bearbeiten, benötigen zumindest ein Basiswissen des Arbeitsrechts. Das ergibt sich bereits konkludent aus § 2 Abs. 6 MediationsG. Nur wer als Mediator die Spielregeln des Arbeitsrechts kennt, kann insoweit auch ermessen, in welcher Konfliktlage sich die Medianten befinden. Das gilt selbstverständlich, je nach Arbeitsschwerpunkt, auch für alle anderen Rechtsgebiete. Völlige Ahnungslosigkeit bezüglich des Arbeitsrechts lässt bei…mehr
Fachbuch aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, , Sprache: Deutsch, Abstract: Mediatoren, die Konflikte im arbeitsrechtlichen Kontext bearbeiten, benötigen zumindest ein Basiswissen des Arbeitsrechts. Das ergibt sich bereits konkludent aus § 2 Abs. 6 MediationsG. Nur wer als Mediator die Spielregeln des Arbeitsrechts kennt, kann insoweit auch ermessen, in welcher Konfliktlage sich die Medianten befinden. Das gilt selbstverständlich, je nach Arbeitsschwerpunkt, auch für alle anderen Rechtsgebiete. Völlige Ahnungslosigkeit bezüglich des Arbeitsrechts lässt bei Arbeitsrechtsstreitigkeiten leicht den Eindruck der Inkompetenz entstehen. Diesem Gedanken folgen bereits zahlreiche Anbieter für Fortbildungen von Mediatoren. Einzelne Rechtsgebiete, von denen das Arbeitsrecht eindeutig im Vordergrund steht, werden speziell für Mediatoren angeboten. Der Verfasser ist selber in diesem Bereich seit langem tätig. Das vorliegende Buch verzichtet ausdrücklich auf einen wissenschaftlichen "Fußnotenapparat" um nicht die Lesbarkeit zu beeinträchtigen. Dies ist vor dem Hintergrund der Zielgruppe auch gerechtfertigt. Angesprochen wird ausdrücklich der Mediator/Mediatorin ohne juristischen Hintergrund.
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Autorenporträt
Wirtschafts- und Strafjurist, Wirtschaftsmediator, Keynote Speaker, Rhetorik- und Kommunikationstrainer, Stimm- und Sprechtrainer. Studium der Rechtswissenschaften in Bonn und Saarbrücken, Schwerpunkte: Strafrecht, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht sowie Arbeitsrecht. Vorlesung ¿Forensische Psychologie¿ mit dem Schwerpunkt ¿Beurteilung der Glaubhaftigkeit von Aussagen¿ (ein Semester) bei Prof. Dr. rer. nat. Udo Undeutsch, Universität Köln. Seminar ¿Beurteilung der Glaubhaftigkeit von Zeugenaussagen¿ bei Udo Undeutsch. Weiterbildungsstudium Gewerblicher Rechtsschutz an der Fern-Universität Hagen. Weiterbildungsstudium Fachanwaltsausbildung Strafrecht an der Fern-Universität Hagen. Ausbildung zum Wirtschaftsmediator bei Zweisicht in Freiburg. Rhetorikausbildung bei Matthias Pöhm u.a.. Stimm- und Sprechausbildung bei Carola Wegerle. Ausbildung zum Sozial-Psychologischen Verhaltenstrainer (u.a. Max-Planck-Institut für Psychologie München). Fortbildungsstudium Arbeits- und Organisationspsychologie und BWL mit Schwerpunkt Personalwesen bei AKAD Stuttgart. Referent und Berater für Ligitation-PR und Krisenkommunikation. Trainer für Mediation, Rhetorik, Kommunikation sowie Vernehmungslehre (Glaubhaftigkeitsbeurteilung von Zeugenaussagen). Langjähriger Dozent für verschiedene Rechtsfächer, insbesondere Straf- und Strafverfahrensrecht sowie Eingriffsrecht (Grundrechtseingriffe im Ermittlungsverfahren) an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung in Köln. Langjährige Tätigkeit in einer Prüfungskommission des Landesprüfungsamts für Verwaltungslaufbahnen NW. Zwölf Jahre Dozent für verschiedene Rechtsfächer an der Sächsischen Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie. 15 Jahre Tätigkeiten in leitenden Funktionen des öffentlichen Dienstes, davon drei Jahre Referatsleiter in einem Ministerium, neun Jahre Behördenleiter, zuletzt Polizeivizepräsident. Zehn Jahre ehrenamtlicher Richter am Arbeitsgericht. Fünf Jahre ehrenamtlicher Richter am Oberverwaltungsgericht des Freistaates Sachsen. Freier Mitarbeiter in einer vorwiegend strafrechtlich orientierten Anwaltskanzlei. Langjährige forensische Erfahrungen als Disziplinar- und Strafverteidiger u.a.. Berater und Referent für Compliance und Corporate Governance (Schwerpunkt: Wirtschafts- und Arbeitsstrafrecht, Implementierung von Compliance-Management-Systemen).
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