Immer häufiger werden Auszubildende schon während ihrer Berufsausbildung als vollwertige Arbeitskräfte eingesetzt und müssen somit überobligatorisch arbeiten. Gleichzeitig hinkt die Vergütung der Auszubildenden weit hinter der der vollwertigen Arbeitnehmer her. Auszubildende werden zudem häufig mit Aufgaben betraut, die nichts mit dem zu erlernenden Beruf zu tun haben. Dabei haben die Parteien die Besonderheiten des Berufsausbildungsverhältnisses oft nicht ausreichend im Blick und die eigentliche Ausbildung steht somit nicht im Mittelpunkt der Durchführung des Rechtsverhältnisses. Die Darstellung der beiden Rechtsbereiche Arbeitsrecht und Berufsausbildungsrecht wird in der juristischen Literatur in aller Regel strikt unterteilt. Dies hat zur Folge, dass die Unterschiede und Gemeinsamkeiten der beiden Teilbereiche auch für den Rechtsanwender nicht ausreichend deutlich werden. In diesem Zusammenhang beantwortet Michael Ottl im vorliegenden Werk die praxisrelevanten Fragen nach Gemeinsamkeiten und Unterschieden zwischen den beiden Rechtsverhältnissen und zeigt, welche Rechte und Pflichten die Beteiligten jeweils treffen.
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