Forschungsarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1,3, Carl von Ossietzky Universität Oldenburg (Fakultät II Informatik, Wirtschafts- und Rechtswissenschaften), Veranstaltung: Projektbericht (Uni), Sprache: Deutsch, Abstract: Die rasante Verbreitung und Entwicklung elektronischer Kommunikationsmittel hat in den vergangenen Jahren auch in das Wirtschafts- und Arbeitsleben Einzug gehalten. Das enorme Potential des Internets, das den Unternehmen u.a. einen weltweiten Marktzugang oder sekundenschnelle Kommunikation per E-Mail ermöglicht, scheint eine Installation von Internet- Zugängen in den Betrieben unumgänglich zu machen. Ein Unternehmen, das sich dieser Entwicklung verschließt, läuft Gefahr den Anschluss und somit die Konkurrenzfähigkeit zu verlieren. Die Folge wären Umsatzeinbußen sowie ein erheblicher Verlust an Marktanteilen. Mit der fortschreitenden Vernetzung der Arbeitswelt und der einhergehenden Änderung der Arbeitsbedingungen entsteht eine Vielzahl neuer juristischer Fragestellungen, die speziell das Arbeitsrecht betreffen. Darf eine Kündigung etwa per E-Mail versandt werden oder in welcher Form dürfen die Arbeitnehmer das Internet auch für private Zwecke nutzen? Welche Kontroll- und Direktionsmöglichkeiten besitzt der Arbeitgeber und inwieweit kann der Betriebsrat bei Fragen der Überwachung oder der Interneteinführung Einfluss nehmen? Auch müssen die Vor- und Nachteile elektronischer Kommunikationsmittel ergründet werden, da sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer oftmals kein genügendes Problembewusstsein hinsichtlich der Gefahren eines Internet-Zugangs besitzen. Die stillschweigende Duldung der privaten Internet-Nutzung am Arbeitsplatz ist, seitdem Studien die wirtschaftlichen Schäden der privaten Nutzung in die Milliarden geschätzt haben, einer umfassenden Überwachung und Reglementierung des Onlineverhaltens gewichen. Durch die Vernetzung der Computerarbeitsplätze bietet sich dem Arbeitgeber die Möglichkeit zur Erfassung, Speicherung und Auswertung von Leistungs- und Verhaltensdaten des Arbeitnehmers. Per "Knopfdruck" können somit vollständige Persönlichkeitsprofile einzelner Arbeitnehmer abgerufen werden. Diese Überwachungsproblematik ruft oftmals zwingende Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates hervor, da durchgeführte Arbeitskontrollen nicht in die Persönlichkeitsrechte des Arbeitnehmers eingreifen dürfen. Die Beratungs- und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates werden daher eingehend untersucht, wobei vor allem die Kontrollproblematik des § 87 I Nr.6 BetrVG im Mittelpunkt der Erörterungen steht. [...]
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