Referat (Handout) aus dem Jahr 2002 im Fachbereich Führung und Personal - Sonstiges, Note: 1,0, Wirtschaftsakademie der IHK Potsdam (Wirtschaftsakademie), Sprache: Deutsch, Abstract: Der Arbeitsvertrag ist ein Dienstvertrag und die rechtliche Grundlage für die Beziehung von Arbeitgeber und Arbeitnehmer, geregelt im Bürgerlichen Gesetzbuch §§ 611-630 (Dienstvertrag). Mit ihm wird ein Arbeitsverhältnis begründet, dass den Arbeitnehmer (AN) zur Leistung von Arbeit im Dienst des Arbeitgebers (AG) und den AG zur Zahlung einer Vergütung verpflichtet. Er basiert auf dem Privatrecht und ist ein gegenseitiger Austauschvertrag zwischen sich gleichberechtigt gegenüberstehenden Personen. Arbeitgeber ist im Sinne des Arbeitsrechtes jede natürliche und juristische Person, die zumindest von einem AN Dienstleistungen aufgrund eines Arbeitsvertrages erhält bzw. fordern kann. Arbeitnehmer ist, derjenige, der aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages für einen anderen in der Regel gegen Entgelt unselbständige Dienste leistet. [...]