Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Soziale Arbeit / Sozialarbeit, Note: 2,8, Hochschule Mittweida (FH) (Fachbereich Soziale Arbeit), Veranstaltung: Armut und Sozialhilfe, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Recht auf Bildung ist also ein Grundrecht, das nicht nach der aktuellen Finanzkraft des Staates gewährt, beschnitten oder verwehrt werden darf. Es ist ein Individualrecht, dessen Umsetzung sichert, daß der Staat von demokratisch denkenden und handelnden Bürgern und Bürgerinnen getragen wird. Durch Schulbildung sollte allgemein darauf vorbereitet werden, am Erwerbs- und darüber am gesellschaftlichen Leben entsprechend den eigenen Fähigkeiten und Anstrengungen teilzunehmen. Bildung setzt auch die eigenständige Reflexion und Initiativen frei, den einmal erreichten Stand in der sozialen Hierarchie in Frage zu stellen bzw. sich selbst in seinen Anschauungen von tradierten (Rollen-) Bildern zu befreien und eröffnet zudem Möglichkeiten für die Teilhabe am sozialen, kulturellen und politischen Leben.Aus ökonomischer Sicht hat die Ausstattung mit Bildung den Charakter einer Investition ins Arbeitsvermögen, durch die die individuelle oder gruppenspezifische Berufs- und Lebensperspektive positiv beeinflußt wird. Die in unserer Gesellschaft bestehende enge Verbindung zwischen (Aus-) Bildungs- und Beschäftigungssystem bewirkt, daß die Verteilung von Lebenschancen wesentlich durch das Nadelöhr der Bildungschancen erfolgt. Der Zugang zu höherwertigen Schul-, Ausbildungs-, und Berufsabschlüssen wie auch Zugang zum Studium wird allerdings nach wie vor stark durch die Herkunft, den Bildungsstand und die berufliche Stellung der Eltern bestimmt. Bildung ist also eine Vorsorge in die Zukunft, denn das Risiko eines Arbeitsplatzverlusts ist an den Bildungs- und Berufsabschluß gekoppelt: Je geringer der berufliche Ausbildungsabschluß, desto höher ist die Gefahr der Arbeits- bzw. Dauerarbeitslosigkeit. Die Unterausstattung mit Bildung ist eine Ursache für Armut und Unterversorgung und Ausdruck einer generell depravierten Lebenssituation. Als Unterversorgungsschwelle gilt in diesem Zusammenhang ein fehlender Abschluß im allgemeinen und/oder berufsbildenden Bildungssektor.
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