Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 2,3, Universität Hohenheim, Sprache: Deutsch, Abstract: Der wirtschaftliche Verkehr zwischen den Ländern verdichtet sich immer mehr. Es ist natürlich ein positiver Vorgang, mit dem aber sehr viele Probleme verbunden sind. Dies gilt auf dem Gebiet der Besteuerung, da die Staaten höchstens ähnliche aber nie die gleichen Besteuerungssysteme besitzen, und aufgrund dessen mehrere Konflikte und Ungereimtheiten entstehen. Wie löst sich die Frage welcher Staat die Steuer erheben und welcher auf diese verzichten soll, falls der unter die Besteuerung fällige Sachverhalt Beziehungen zu beiden Ländern aufweist; welche Art von Einkünften bzw. Vermögen soll besteuert werden und in welchem Umfang? Die sehr oft dabei auftretende Doppelbesteuerung und Minderbesteuerung sind möglichst zu ve rmeiden. Es existieren außerdem mehrere Prinzipien, die völkerrechtlich anerkannt und gültig für das Vorgehen aller Staaten sind. Dazu gehören Diskriminierungsve rbot, Leistungsfähigkeitsprinzip, Gleichheitssatz, Übermaßverbot, Prinzip der Wettbewerbsneutralität usw. Die Hauptrolle spielt natürlich die Tatsache, dass die internationale wirtschaftliche Tätigkeit nicht behindert werden darf. Daran haben alle Länder ein gesteigertes Interesse. Zu den rechtlichen Quellen, die in der Bundesrepublik Deutschland die Besteuerung der grenzüberschreitenden Sachverhalte regulieren, gehören das Internationale Steuerecht und das Außensteuerrecht. Unter Außensteuerecht versteht man die Rechtsvorschriften, die das Ergebnis der Gesetzgebung eines Staates sind, also nationales Recht, wohingegen Internationales Steuerrecht unter dem Zusammenwirken zweier oder mehrerer Staaten entsteht. Das Außensteuerrecht der BRD drückt sich in einer Vielfalt einzelner Vorschriften in einzelnen Steuergesetzen aus. Dazu gehören die Vorschriften zur räumlichen Abgrenzung des nationalen Besteuerungsanspruchs im Einkommensteuergesetz, Körperschaftsteuergesetz, sowie Erbschaftund Schenkungsteuergesetz. Auch das Außensteuergesetz zählt dazu, als ein Maßnahmegesetz gegen Wohnsitzwechsel und Einkünfteverlagerung in niedrigbesteuernde Gebiete. In den Objekt- und Verkehrssteuern (BewG, GewStG, GrStG, UStG, GrEStG) wird der Steueranspruch auf inländische Sachverhalte begrenzt. [...]
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