Aus Sicht des Gesetzgebers ging es bei der Neuordnung des Arzneimittelmarktes in der gesetzlichen Krankenversicherung (AMNOG) darum, den Versicherten die bestmögliche medizinische Versorgung zu ermöglichen, dabei aber die finanzielle Belastung für die Krankenkassen zu regulieren. In diesem Sinne sollen sich die Preise für Arzneimittel an deren (Zusatz-)Nutzen für Patienten orientieren. Der Verhandlung des Erstattungsbetrags zwischen pharmazeutischen Unternehmen und dem Spitzenverband Bund der gesetzlichen Krankenkassen (GKV-SV) geht daher die frühe Nutzenbewertung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) voraus. Grundlage hierfür ist das Nutzendossier, das vom pharmazeutischen Unternehmen zu erstellen ist.
Der Inhalt
- Konstitutive Rahmenbedingungen der frühen Nutzenbewertung
- Beteiligte Institutionen
- Dossiervorbereitung und Dossiererstellung
- Bewertungsverfahren
- Verhandlung des Erstattungsbetrags
- Sonderfälle
- Weitere Formen der Erstbewertung sowie der Folgebewertung
Der Autor
Dr. Thomas Ecker ist Gesundheitsökonom und hat den Studiengang Gesundheitsökonomie an der Universität Bayreuth mit aufgebaut. Seit 2004 liegt sein Schwerpunkt auf denThemen Nutzenbewertung und Market Access. 2004 bis 2006 hatte Thomas Ecker die Leitung der gesundheitsökonomischen Abteilung des IGES Institut GmbH inne, 2006 wechselte er zur EPC Healthcare GmbH. 2011 gründete er die Ecker + Ecker GmbH und ist seitdem als Geschäftsführer an einer Vielzahl von unterschiedlichen Projekten rund um die frühe Nutzenbewertung beteiligt.
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