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Arzneimitteltherapie ist die von Ärzten am häufigsten eingesetzte Therapie. Dementsprechend stellt sich die Frage nach der Arzneimittelsicherheit. Die Dunkelziffer von unerwünschten Arzneimittelwirkungen ist hoch. Wissenschaftliche Studien lassen vermuten, dass zwischen 30 % und 70 % unerwünschter Arzneimittelwirkungen vermieden werden könnten. An die Rahmenbedingungen für die sichere Anwendung von Arzneimitteln sind hohe Anforderungen zu stellen, allerdings ist streitig, ob unter den gegebenen Voraussetzungen – ökonomische Zwänge, nationale und auch europäische Rechts- und…mehr
Arzneimitteltherapie ist die von Ärzten am häufigsten eingesetzte Therapie. Dementsprechend stellt sich die Frage nach der Arzneimittelsicherheit. Die Dunkelziffer von unerwünschten Arzneimittelwirkungen ist hoch. Wissenschaftliche Studien lassen vermuten, dass zwischen 30 % und 70 % unerwünschter Arzneimittelwirkungen vermieden werden könnten. An die Rahmenbedingungen für die sichere Anwendung von Arzneimitteln sind hohe Anforderungen zu stellen, allerdings ist streitig, ob unter den gegebenen Voraussetzungen – ökonomische Zwänge, nationale und auch europäische Rechts- und Verwaltungsregularien – die Sicherheitsprobleme im Umgang mit Arzneimitteln ausreichend transparent an die Ärzteschaft und an die Öffentlichkeit kommuniziert werden. Die Autoren zeigen die verschiedenen Anforderungen bei der Entwicklung neuer Medikamente und der Anwendung von Arzneimitteln und deren rechtlichen und ökonomischen Rahmen auf. Die in diesem Band versammelten Beiträge des XVIII. Kölner Symposiums der Arbeitsgemeinschaft Rechtsanwälte im Medizinrecht enthalten nicht nur politische Erwägungen, sondern sind zugleich Arbeitsmittel für die tägliche Rechtspraxis.
1.- Probleme der Pharmaindustrie bei der Entwicklung neuer Medikamente.- Arzneimittelsicherheit und der Umgang mit unerwünschten Nebenwirkungen.- Ethik-Kommissionen – ein Beitrag zur Arzneimittelsicherheit?.- 2.- Rechtliche Rahmenbedingungen der Arzneimitteltherapie.- Arzneimittelregress: Bezahlt der Arzt in Zukunft die Medikamente seiner Patienten? Beispiel: „Spezielle Schmerztherapie“.- Arzneimittelregress in der anwaltlichen Haftung.- Die Arzneimittelhaftung nach § 84 AMG n.F. anhand des Beispiels VIOXX ®.- 3.- Neue Aspekte der Arzneimittelhaftung.- Entscheidungen der Gutachterkommission zur Arzneimitteltherapie.- Aufklärungspflicht in der Arzneimitteltherapie aus der Sicht der Gutachterkommission.
1.- Probleme der Pharmaindustrie bei der Entwicklung neuer Medikamente.- Arzneimittelsicherheit und der Umgang mit unerwünschten Nebenwirkungen.- Ethik-Kommissionen ein Beitrag zur Arzneimittelsicherheit?.- 2.- Rechtliche Rahmenbedingungen der Arzneimitteltherapie.- Arzneimittelregress: Bezahlt der Arzt in Zukunft die Medikamente seiner Patienten? Beispiel: Spezielle Schmerztherapie .- Arzneimittelregress in der anwaltlichen Haftung.- Die Arzneimittelhaftung nach 84 AMG n.F. anhand des Beispiels VIOXX ®.- 3.- Neue Aspekte der Arzneimittelhaftung.- Entscheidungen der Gutachterkommission zur Arzneimitteltherapie.- Aufklärungspflicht in der Arzneimitteltherapie aus der Sicht der Gutachterkommission.
1.- Probleme der Pharmaindustrie bei der Entwicklung neuer Medikamente.- Arzneimittelsicherheit und der Umgang mit unerwünschten Nebenwirkungen.- Ethik-Kommissionen – ein Beitrag zur Arzneimittelsicherheit?.- 2.- Rechtliche Rahmenbedingungen der Arzneimitteltherapie.- Arzneimittelregress: Bezahlt der Arzt in Zukunft die Medikamente seiner Patienten? Beispiel: „Spezielle Schmerztherapie“.- Arzneimittelregress in der anwaltlichen Haftung.- Die Arzneimittelhaftung nach § 84 AMG n.F. anhand des Beispiels VIOXX ®.- 3.- Neue Aspekte der Arzneimittelhaftung.- Entscheidungen der Gutachterkommission zur Arzneimitteltherapie.- Aufklärungspflicht in der Arzneimitteltherapie aus der Sicht der Gutachterkommission.
1.- Probleme der Pharmaindustrie bei der Entwicklung neuer Medikamente.- Arzneimittelsicherheit und der Umgang mit unerwünschten Nebenwirkungen.- Ethik-Kommissionen ein Beitrag zur Arzneimittelsicherheit?.- 2.- Rechtliche Rahmenbedingungen der Arzneimitteltherapie.- Arzneimittelregress: Bezahlt der Arzt in Zukunft die Medikamente seiner Patienten? Beispiel: Spezielle Schmerztherapie .- Arzneimittelregress in der anwaltlichen Haftung.- Die Arzneimittelhaftung nach 84 AMG n.F. anhand des Beispiels VIOXX ®.- 3.- Neue Aspekte der Arzneimittelhaftung.- Entscheidungen der Gutachterkommission zur Arzneimitteltherapie.- Aufklärungspflicht in der Arzneimitteltherapie aus der Sicht der Gutachterkommission.
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