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Das Handbuch stellt die komplexe Materie des gesamten Medizinstrafrechts umfassend dar und gibt wertvolle praktische Hinweise zur Verteidigung von Ärzten und medizinischen Einrichtungen. Die Darstellung richtet sich nicht nur an Juristen sondern auch an Mediziner. Zahlreiche Beispiele erleichtern das Verständnis der rechtlichen Probleme. Ausführlich behandelt werden die Themen: Sterbehilfe, unterlassene Hilfeleistung, Schweigepflicht, Organtransplantation und Organvergabe, Schwangerschaftsabbruch, Fortpflanzungsmedizin, Arzneimittelprüfung und Umgang mit Betäubungsmitteln. Besonders im Fokus…mehr

Produktbeschreibung
Das Handbuch stellt die komplexe Materie des gesamten Medizinstrafrechts umfassend dar und gibt wertvolle praktische Hinweise zur Verteidigung von Ärzten und medizinischen Einrichtungen. Die Darstellung richtet sich nicht nur an Juristen sondern auch an Mediziner. Zahlreiche Beispiele erleichtern das Verständnis der rechtlichen Probleme. Ausführlich behandelt werden die Themen: Sterbehilfe, unterlassene Hilfeleistung, Schweigepflicht, Organtransplantation und Organvergabe, Schwangerschaftsabbruch, Fortpflanzungsmedizin, Arzneimittelprüfung und Umgang mit Betäubungsmitteln. Besonders im Fokus stehen mit dieser Auflage der Abrechnungsbetrug, die Korruptionsverfolgung im Gesundheitswesen und die (Vertragsarzt-) Untreue. Wichtige Empfehlungen für das Verhalten des Arztes nach einem Zwischenfall oder bei einer Durchsuchung/ Beschlagnahme helfen, Nachteile für den Beschuldigten zu vermeiden.
Autorenporträt
Begründet von Prof. Dr. Dr. Klaus Ulsenheimer. Ab der 6. Auflage fortgeführt von Prof. Dr. Karsten Geade unter Mitarbeit von Dr. Elmar Biermann, Rolf-Werner Bock und Frau Prof. Dr. Annika Dießner
Rezensionen
Abschließend gilt: Der "Ulsenheimer" erweist sich auch in der fünften Auflage als ein Glücksfall für das Arztstrafrecht!
Dr. Christian Brand in: WiJ 2016, S. 273

Das Standardwerk Arztstrafrecht in der Praxis gibt mit seiner klaren Struktur einen aktuellen Fundus für die Verteidigung von Ärzten in Strafsachen unter besonderer Berücksichtigung der relevanten Fahrlässigkeitsdelikte und der an Bedeutung gewinnenden Wirtschafts- und Korruptionsdelikte. Für die hochwertige Verteidigung im Arztstrafrecht ist der Rückgriff auf den Ulsenheimer unverzichtbar.
Jens Jenau auf: www.justament.de 19.9.2016

Dass es sich beim Ulsenheimer um das Standardwerk des Arztstrafrechts handelt, bedarf keiner Erläuterung. Wie in den Vorauflagen findet sich - bei inzwischen insgesamt 925 Seiten Umfang - eine äußerst ausführliche Darstellung praktisch aller materiell-rechtlichen Fragen des Arztstrafrechts. Das bewährte Prinzip der Klammertechnik, also die Erläuterung vom Allgemeinen hin zu Spezialfragen, wurde in der Neuauflage unverändert beibehalten. Dieses ist systematisch durchdacht und ermöglicht dem Leser einen fundierten Eindruck in die gesamte Materie ... Es handelt sich um ein systematisch durchdachtes, wissenschaftlich fundiertes und ersichtlich von reicher praktischer Erfahrung gefärbtes Praxishandbuch, das keinem Verteidiger fehlen darf, der in Strafsachen gegen Ärzte tätig werden möchte.
RA und FA für Strafrecht Johannes Berg auf: http://dierezensenten.blogspot.de 14.4.2015

Insgesamt ist zu sagen, dass Ulsenheimer und seine Mitstreiter neben dem klassischen Arztstrafrecht auch alle anderen neueren Entwicklungen in diesem Rechtsgebiet aufgreifen und ausführlich abhandeln. Es wäre deshalb sträflich, bei der Bearbeitung arztstrafrechtlicher Mandate auf das Handbuch zu verzichten. Der Ulsenheimerbleibt auch in der Neuauflage im Arztstrafrecht das Maß aller Dinge.
RA Rudolf Günter, FA für Medizinrecht, in: MedR 4/2015

...das Werk ... überzeugt durch klare Sprache, eine tiefe Informationsdichte und einen herausragenden Fußnotenapparat, der vor allem auch unveröffentlichte Judikate aufzeigt. Eine solche Recherche zu leisten, würde viel Zeit und Mühe kosten - dies hat das Handbuch, besonders wertvoll für den Praktiker, bereits übernommen. Nicht zuletzt ist der "Ulsenheimer" auch für den wissenschaftlich tätigen Medizinstrafrechtler eine Bereicherung ... Wer dauerhaft auf diesem Gebiet tätig ist, wird "Arztstrafrecht in der Praxis" als ständigen Begleiter schätzen lernen.
Sebastian Braun, Leipzig, in: NZWiSt 12/2015

Abschließend kann man uneingeschränkt konstatieren: Wer als Anwalt sich beruflich im Bereich des Arztstrafrechts betätigt, dem sei der ernsthafte Rat gegeben, sich rechtzeitig im "Ulsenheimer" sachkundig zu machen, denn für anwaltschaftliche Fehlleistungen gibt es keine Therapie, sondern nur die eigene Haftpflichtversicherung.
Professor Dr. jur. Gerhard H. Schlund, Vors. Richter am OLG a.D., München, in: Juristische Rundschau 9/2015

...hilft jedem Praktiker, und das ist gut so.
RA Prof. Dr. U. Sommer, FA für Strafrecht, in: Gesundheitsrecht 7/2015

In jedem Fall ist es ein Muss für jeden im Arztstrafrecht tätigen Verteidiger.
Prof. Dr. med. Dr. jur. Alexander P.F. Ehlers

Für Nichtjuristen besonders hilfreich ist das äußerst umfangreiche Stichwortverzeichnis mit mehr als 50 Seiten, das anhand der Stichworte schnell zu den strafrechtlichen Fragestellungen und Problemkreisen führt. Hervorzuheben sind noch der prägnante und angenehme Sprachstil und die Übersichtlichkeit der Darlegungen, so dass das Werk durchaus auch Ärzten anempfohlen werden kann.
Dr. Thomas K. Heinz, RA, FA für Medizinrecht, in: Hessisches Ärzteblatt 12/2015
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