Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / BGB AT / Schuldrecht / Sachenrecht, Note: ohne, Universität Leipzig, Veranstaltung: Neue Entwicklungen im Arztrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Das traditionale ärztliche Berufsbild wandelt sich. Auslöser dieses Prozesses sind geradezu sprunghafte Fortschritte der Medizin in nahezu allen Bereichen, sowie die Neuausrichtung durch den Bundesgesetzgeber. Als letzte Höhepunkte des Fortschrittes haben Wissenschaftler bspw. die Herzen toter Ratten mit neuen Zellen wieder zum Leben erweckt. Berichte über entscheidende Durchbrüche bei der Reprogrammierung von Körperzellen oder dem therapeutischen Klonen versetzen die Fachwelt weiterhin ins Staunen. Diese und andere Fortschritte führen zwangsläufig zu Veränderungen an die Anforderungen des medizinischen Dienstes. Der Eid des Hippokrates um 400 v. Chr., als erste grundlegende Formulierung einer ärztlichen Ethik, erfuhr 1948 durch die Genfer Deklaration des Weltärztebundes ihre erste Anpassung an diese Fortschritte und deren daraus resultierenden Anforderungen an die ärztliche Ethik, da viele aktuelle Themen, wie die Patientenautonomie oder die soziale Verantwortlichkeit des Arztes, darin bisher nicht erwähnt wurden. Neben etlichen, lange als unumstößlich erhobenen Maximen, führen v.a. Errungenschaften der modernen Medizin, zunehmend zu Ethikkonflikten. Diese zwingen den ärztlichen Stand kontinuierlich, die altüberlieferten Berufspflichten fortzubilden, den ständig neuen Erfordernissen anzupassen, und mit der Rechtsordnung und Grundgesetz in Einklang zu halten bzw. zu bringen. Zu diesen Berufspflichten zählt bspw. die Aufklärung des Kranken, die Pflicht, sich beruflich fortzubilden, sich über die für die Berufspraxis aktuell geltenden Vorschriften zu unterrichten, die Verschwiegenheitspflicht, das Ausstellen von Gutachten und Zeugnissen, die Durchführung von Sprechstunden, die gemeinsame Ausübung der Berufstätigkeit, das berufliche Verhalten gegenüber anderen Berufsangehörigen und Angehörigen anderer Berufe, über die Beschäftigung von Vertretern, Assistenten und sonstigen Mitarbeitern, uvm. In Satzungen werden die Berufspflichten niedergeschrieben. Für diese sind, wie auch für die Erlassung der Berufsordnungen, die Länderärztekammern zuständig. Unabhängig davon, ergeben sich die wichtigsten Berufspflichten schon aus dem allgemeinen Recht, aus den Normen des Grundgesetzes, des BGB und sowie des StGB. Nachfolgend soll sowohl das aktuelle ärztliche Berufsrecht als auch das Arztvertragsrecht dargestellt werden.