Im UmwStG ist § 24 UmwStG die Regelung mit dem weitesten Anwendungsbereich. In der Praxis fällt unter diese Vorschrift ein Großteil aller Umwandlungen. Daraus begründet sich die beachtliche Bedeutung des siebten Abschnittes des UmwStG. Im ersten Teil der vorliegenden Masterarbeit werden sowohl der Zweck als auch die Anwendungsvoraussetzungen des § 24 UmwStG erläutert. Besonders detailliert wird der Teilbetrieb betrachtet. Sowohl der nationale als auch der europäische Teilbetriebsbegriff werden untersucht. Es wird gezeigt, dass die Einzelheiten für eine Abgrenzung der beiden Begriffe umstritten sind. Der zweite Teil der Arbeit beschäftigt sich mit dem Einbringungsvorgang gem. § 24 UmwStG. In diesem Kapitel wird schrittweise der Gesetzestext des § 24 UmwStG analysiert. Der dritte Abschnitt der Masterarbeit widmet sich der kritischen Analyse des § 24 UmwStG. Dazu werden zwei Fallbeispiele untersucht. Das erste Beispiel behandelt die Ausübung des Bewertungswahlrechtes. Das zweite Fallbeispiel beschäftigt sich mit der Missbrauchsverhinderungsvorschrift gem. § 24 Abs. 5 UmwStG. Im vierten und letzten Teil der vorliegenden Masterarbeit wird ein Fazit gezogen. Hier werden zusammenfassend die gewonnenen Erkenntnisse aufgezeigt. Durch das SEStEG wurde das UmwStG in vielen Teilen europäisiert. § 24 UmwStG ist bereits international ausgerichtet. In diesem Zusammenhang treten komplizierte Mehrstaatenfragestellungen auf. In Bezug auf die Harmonisierung innerhalb der EU sind folglich noch problematische Aspekte zu lösen.
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