Vordiplomarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Politik - Politisches System Deutschlands, Note: 3,0, Carl von Ossietzky Universität Oldenburg, Sprache: Deutsch, Abstract: "Asyl", ein Wort welches uns in Deutschland häufig begegnet, besonders in der Politiklandschaft der Bundesrepublik Deutschland. Denn über kaum ein Thema wurde so kontrovers diskutiert wie die Asylpolitik und die Anerkennung von Flüchtlingen allgemein. Doch was genau bedeutet "Asyl"? Der Begriff stammt von den Wörtern "asylos"/ "asyletos" (unberaubt, ungeplündert, unverletzt, unverletzlich oder auch: nicht zu berauben, sicher) ab. Das Wort "Asyl" stammt aus Griechenland, aus der Zeit der Antike und bedeutet: "Das was nicht ergriffen werden darf" und meint eine Zufluchtsstätte für Verfolgte. Zu den Hauptursachen von Flucht gehören Kriege und Bürgerkriege sowie politische, religiöse, ethnische oder geschlechtsspezifische Unterdrückung und Verfolgung. Eine weitere wichtige Ursache für Flucht in aller Welt ist wirtschaftliche Not. Das Recht auf Asyl ist in der bundesdeutschen Verfassung ein wichtiger Grundsatz, der vom Parlamentarischen Rat 1949 bei der Ausarbeitung des Grundgesetzes berücksichtigt wurde, jedoch nicht im Völkerrecht verankert ist. Grundsätzlich sollte Asylpolitik auf einem humanitären Fundament stehen. Das heißt es geht um schutzsuchende Menschen, die auf Hilfe und Unterstützung angewiesen sind. Die Möglichkeiten des aufnehmenden Staates dürfen hierbei jedoch nicht aus den Augen verloren werden. Denn eine Überforderung des asylgewährenden Staates schadet längerfristig nicht nur dem Staat selbst, sondern auch den Flüchtlingen. Deutschland muss eine Flüchtlingspolitik betreiben, die humanitär ist und gleichzeitig effektiv funktioniert. Aus diesem Grunde möchte ich mich in dieser Hausarbeit mit den Grundzügen des Asylrechts in Deutschland beschäftigen. Nach den einleitenden Überlegungen werden im ersten Teil dieser Ausarbeitung Definitionen geklärt und Problemfelder der Migrationsbewegungen aufgezeigt. Der zweite Teil beschäftigt sich mit der bundesdeutschen Asylpolitik und geht im Speziellen auf die Grundgesetzänderung von 1993 und die aktuellen Ereignisse ein. Im dritten Teil wird betrachtet inwiefern das Asylrecht in Deutschland im Kontext einer europäischen Asylpolitik bzw. eines europäischen Asylrechts steht, die gemeinsame europäische Asylpolitik wird beleuchtet mit Hilfe von Beispielen. Das Fazit fast die Überlegungen letztendlich zusammen.
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