Der Autor analysiert die türkische Verfassungsentwicklung seit 1921 hinsichtlich ihrer horizontalen Gewaltenteilung und folgert, dass die jüngsten Verfassungsänderungen keineswegs auf ein Präsidialsystem hindeuten. Entgegen der weitverbreiteten Annahme in der Publizistik und der Wissenschaft entspricht das Regierungssystem der Definition parlamentarischer Systeme. Anhand einer Rekonzeptualisierung der Typologie von Regierungssystemen wird diese These untermauert und leistet zugleich einen Beitrag für die Vergleichende Regierungslehre, indem der Nutzen der dichotomischen Grundunterscheidung bekräftigt, eine ausdifferenzierte Subtypisierung vorgenommen und der Semipräsidentialismus als eigenständiger Typus verworfen werden.
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