Viele Verbraucher überschätzen den Spareffekt bei Bonuskarten. Die Sparquote liegt lediglich zwischen 0,5 bis und drei Prozent. Handel und Werbungtreibende verlocken - erhalten sie doch mit jedem Einkauf wertvolle Informationen über das Einkaufsverhalten des Kunden, die sie für weitere Marketingaktionen nutzen können. Elektronische Werbung ist künftig nur dann zulässig, wenn der Empfänger vorher ausdrücklich zugestimmt hat. Eine Vertragsklausel des Rabattanbieters Payback ist damit nach dem aktuellen Urteil des BGH unzulässig.
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