Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Geschichte Europas - Mittelalter, Frühe Neuzeit, Note: 1,5, Freie Universität Berlin (Friedrich-Meinecke-Institut), Veranstaltung: Hauptseminar: Ideologiegeschichte des Teufelsglaubens in der Frühen Neuzeit, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Macht des Teufels ist heute längst nicht so präsent wie in der Frühen Neuzeit, und kaum jemand glaubt noch daran, dass der Teufel allgegenwärtig sei und sozusagen gleich hinter der nächsten Ecke lauere. Der Begriff des Teufels wird heutzutage überwiegend metaphorisch benutzt. Ausnahmen stellen in dieser Hinsicht etwa die katholische Amtskirche und der Präsident der USA dar; diese gehen weiterhin von der körperlichen Existenz des „Bösen“ aus, was sie dazu verleitet, es in sehr körperlicher Weise zu bekämpfen. Damit stehen sie Positionen nahe, die in der Hochphase der Hexenverfolgungen im frühneuzeitlichen Europa gang und gäbe waren. Der Teufel, der meist Frauen, manchmal auch Männer verführe, als incubus oder succubus, der Zauberern und Hexen zu allerlei übernatürlichen Fähigkeiten verhelfe, sie etwa anstifte, sich aus den Knochen ungetaufter Kinder „Flugsalben“ anzufertigen, war in der Vorstellungswelt dieser Zeit allgemein verbreitet, und das unabhängig von sozialen und Bildungsgrenzen. Diejenigen, die sich den landläufigen Vorstellungen von der Macht des Teufe ls entgegenstellten und die Einstellung der Hexenverfolgungen forderten, sind Gegenstand dieser Arbeit. Dabei stehen mit Christian Thomasius und Balthasar Bekker zwei Personen im besonderen Blickfeld. Diese haben sich in ihren Argumentationen von anderen, kritischen Positionen gegen die Hexenverfolgung insofern abgesetzt, als sie sich nicht darauf beschränkten, nur das Prozedere der Hexenprozesse anzugreifen. Vielmehr haben sie proklamiert, es gebe die Möglichkeit gar nicht, das Verbrechen der Hexerei zu begehen, und damit die Prozesse als absurd bezeichnet. Die ideologisch-dämonologischen Positionen dieser beiden sollen in dieser Arbeit besonders herausgearbeitet werden. Ein Kapitel zur juristisch begründeten Kritik an der Hexenverfolgung findet sich deswegen hierin, weil es mir zur Komplettierung des Themas sinnvoll schien, auch um die Abgrenzungen gradueller von grundsätzlicher Kritik deutlich zu machen.