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Aufarbeitung und rechtliche Betrachtung des Nürnberger Kodex in Bezug auf die Corona-Schutzimpfung (eBook, PDF) - Müller, Annika
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Studienarbeit aus dem Jahr 2022 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 1,0, Fachhochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, Hochschulstudienzentrum Duisburg (FOM München), Veranstaltung: Privatrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Zunächst einmal wird dem Leser ein Einblick in die Historie sowie die Entstehungsgeschichte des Nürnberger Kodex gegeben. Im Anschluss daran, wird die rechtliche Grundlage des Kodex betrachtet, die weiterhin für die rechtliche Bedeutung des Kodex ausschlaggebend ist. Im Anschluss daran werden die zehn…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2022 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 1,0, Fachhochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, Hochschulstudienzentrum Duisburg (FOM München), Veranstaltung: Privatrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Zunächst einmal wird dem Leser ein Einblick in die Historie sowie die Entstehungsgeschichte des Nürnberger Kodex gegeben. Im Anschluss daran, wird die rechtliche Grundlage des Kodex betrachtet, die weiterhin für die rechtliche Bedeutung des Kodex ausschlaggebend ist. Im Anschluss daran werden die zehn medizinethischen Grundsätze des Nürnberger Kodex dargelegt. Hier wird anhand von Humanexperimenten, die sich außerhalb des medizinethisch korrekten Rahmens befinden, aufgezeigt, welche Experimente gegen den Nürnberger Kodex verstoßen. Im folgenden Kapitel wird auf den Nürnberger Kodex in Bezug auf die Corona-Schutzimpfung eingegangen. Zu Beginn wird die Impfung hinsichtlich ihrer Beschaffenheit und Zulassung geprüft. Danach wird der Nürnberger Kodex in Bezug auf seine rechtliche Bedeutung eindeutig eingestuft. Zu guter Letzt wird ein Fazit der gewonnen Erkenntnisse gezogen und die Anfangsfrage dieser Seminararbeit fundiert beantwortet. Grundlage für die Verfolgung und Bestrafung der im “Dritten Reich” begangenen Kriegsverbrechen legte eine durch die amerikanische und britische Regierung gegründete Kommission. Die Kommission erstellte Listen mit Verdächtigen, konstituierte Gesetzesklauseln – wie beispielsweise (bspw.) das Kontrollratsgesetz (KRG) Nr. 10 und riet zur Bestrafung wegen Zugehörigkeit zu einer verbrecherischen Organisation. Das Londoner Viermächte-Abkommen vom 8. August 1945 zwischen England, den USA, Frankreich und der Sowjetunion legte den Grundstein für die Ahndung der begangenen Verbrechen. Artikel 1 des Viermächteabkommens legte die Gründung eines Internationalen Militärtribunals (IMT) fest. Die sogenannten (sog.) Nürnberger Prozesse fanden schließlich vom 20. November 1945 bis zum 01. Oktober 1946 statt. Vor dem IMT standen führende Repräsentanten des “Dritten Reichs”, die sich persönlich für die in ihrem und im Namen des NS-Regimes begangenen Verbrechen verantworten mussten. Die Hauptkriegsverbrecher - an der Zahl 24 Personen und sechs Organisationen - mussten sich für ihre Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen den Frieden sowie Verbrechen gegen die Menschlichkeit verantworten. Im Folgenden wurden in den Jahren 1946 bis 1949 zwölf Nachfolgeprozesse abgehalten. Die Nachfolgeprozesse widmeten sich Medizinern, Juristen, Wehrmacht, Industrie, Konzernen, Schutzstaffel, Rasse- und Siedlungshauptamt sowie Ministerialbürokratie. [...]