Unterweisung / Unterweisungsentwurf aus dem Jahr 2004 im Fachbereich AdA Kaufmännische Berufe / Verwaltung, Note: 2,0, , Sprache: Deutsch, Abstract: Laut Ausbildungsrahmenplan zum Berufsbild des Industriekaufmanns / der Industriekauffrau muss die Auszubildende unter der lfd. Nummer 9.2 unter dem Punkt c die Kalkulation betriebsbezogen durchführen können. Sie muss dazu den Kalkulationsaufbau selbständig wiedergeben und mit vorgegebenen Daten eine Kalkulation durchführen können. Obwohl die Kostenträgerstückrechnung (Kalkulation) im Ausbildungsbetrieb per EDV-Programm erfolgt, muss die Auszubildende die Berechnungen des Programms nachvollziehen können.
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