Studienarbeit aus dem Jahr 2016 im Fachbereich Sozialwissenschaften allgemein, Note: 1,0, Hochschule Koblenz (ehem. FH Koblenz), Sprache: Deutsch, Abstract: Kindertagesstätten stellen für Kleinkinder neben der Familie eine zweite Sozialisationsinstanz dar. Jedoch fungieren beide Instanzen unterschiedlich. Das Kind ist innerhalb der Sozialisationsinstanz Familie das Zentrum, während in der Kindertagesstätte die Gruppe im Mittelpunkt steht. Zudem gibt es innerhalb dieser zwei Instanzen unterschiedliche Strukturen, Regeln, Lernsituationen und Abläufe. "Eine gelingende Erziehungspartnerschaft wird als wichtige Grundlage für die Entwicklung von Bindungssicherheit und Exploration beim Kind aufgefasst" (Seitz 2012, S. 14). Gesetzlich ist die Erziehungspartnerschaft im SGB VIII verankert. Leitlinien für die Zusammenarbeit mit Eltern sind im §1 Abs. 3 SBG VIII sowie die Ausgestaltung der Zusammenarbeit im §22 und §22a des SBG VIII aufgeführt. Eine partnerschaftliche und partizipative Zusammenarbeit wird explizit im §9 des KiBiz des Landes Nordrhein Westfalen benannt. Die aufgeführten Gesetze bilden den Rahmen der Erziehungspartnerschaft.
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