Fachbuch aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Jura - Strafprozessrecht, Kriminologie, Strafvollzug, Note: keine, , Sprache: Deutsch, Abstract: Im beruflichen Alltag - speziell bei Verkehrsunfällen und Fahrzeugkontrollen - haben wir wohl alle schon mal Situationen erlebt, in denen uns der Fahrzeugführer "irgendwie komisch" vorkam. Und das, obwohl er offenbar vorher keinen oder zumindest kaum Alkohol konsumiert hatte. Oft kamen wir wohlmöglich auf den Gedanken, dass der Fahrer vielleicht unter dem Einfluss von Drogen stehen könnte, aber... woran hätten wir das festmachen sollen? Einige werden vielleicht sogar typische Merkmale festgestellt haben, aber... hätten sie als Beweise ausgereicht? Befinden wir uns also in so einer Situation, wie ich sie oben beschrieben habe, dann sind es zunächst zwei Fragen, die wir uns stellen müssen: 1. Welche Merkmale sind drogentyp isch? 2. Reichen die Merkmale für einen Anfangsverdacht? Jedoch nützen uns weder ein fundiertes Wissen über drogentypische Merkmale, noch eine gefestigte Rechtssicherheit, wenn wir nicht in der Lage sind, diese Merkmale überhaupt wahrzunehmen. Geweitete Pupillen sind nicht alles und reichen allein auch nicht aus. Und die Stimmung und die Motorik des Fahrers tragen dann bestenfalls dazu bei, dass wir unterschwellig den Eindruck gewinnen, der Typ sei "irgendwie komisch". Je mehr wir zwar über die Merkmale wissen, desto eher wird unsere innere Alarmglocke bimmeln, jedoch werden wir nicht drum herumkommen zu lernen, wie wir unsere Wahrnehmung effektiv einsetzen können. Die beiden Fragen werden wir also durch eine Dritte ergänzen: 1. Welche Merkmale nehme ich wahr? 2. Welche Merkmale sind (davon) drogentypisch? 3. Reichen die Merkmale für einen Anfangsverdacht? Das Ziel in meinen Vorträgen und Seminaren ist es, aus den Teilnehmern Kollegen zu machen, die mit einem sensibilisierten Spürsinn auf der einen Seite und einem großen verinnerlichten Repertoire an drogentypischen Merkmalen auf der anderen, in der Lage sind, im Einzelfall rechtlich beurteilen zu können, ob ein Fahrzeugführer im Verdacht steht, unter Drogeneinfluss zu stehen.
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