Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 2,0, Universität Kassel, Veranstaltung: MPA-Studiengang, Sprache: Deutsch, Abstract: Der Verfasser behandelt im Rahmen des Studiums zum Master of Public Administration im Modul "Nationale und Internationale Aspekte des Auditings - Verwaltungscontrolling" das Thema "Aufgaben und Teilgebiete einer Verwaltungskostenrechnung". Die Kostenrechnung ist ein Teilbereich des betrieblichen bzw. internen Rechnungswesens. Kein Betrieb und keine Verwaltung sind zur Durchführung einer Kostenrechnung gesetzlich verpflichtet. Jedoch lässt sich nur mit ihr der Werteverzehr zur Leistungserstellung mengenmäßig und wertmäßig erfassen, gliedern und vergleichend analysieren. Die Kostenrechnung dient somit der systematisierten Erfassung und Darstellung der Kosten nach Kostenarten (welche Kosten sind angefallen?), Kostenstellen (wo sind sie entstanden? - Zuordnung zu Organisationsbereichen) und Kostenträgern (wofür sind sie angefallen? - Zuordnung zu Produkten/Dienstleistungen. Diese Teilgebiete der Verwaltungskostenrechnung, sowie deren Aufgaben, werden in den nachfolgenden Punkten dargestellt und erläutert. Der Vereinfachung halber wird in der Arbeit der Begriff Kostenrechnung anstelle von Verwaltungskostenrechnung gebraucht.
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